pafl: EFTA-Überwachungsbehörde kritisiert Wohnsitzerfordernis
Vaduz (ots) - Vaduz, 18. Dezember (pafl) - Nach liechtensteinischem Recht müssen Rechtsanwälte, Treuhänder, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie Personen in der obersten Führungsebene einer Bank aufgrund ihres Wohnsitzes in der Lage sein, ihre Funktion und Aufgaben tatsächlich und einwandfrei zu erfüllen. Diese Voraussetzung kann unter Umständen bei einem ausländischen Wohnsitz genauso erfüllt sein ...