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pafl: Vereinfachung grenzüberschreitender Fusionen - Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 einen Bericht und Antrag zur 
Umsetzung der EWR-Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von 
Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten 
(Fusionsrichtlinie) verabschiedet. "Mit der Vorlage verfolgen wir das
Ziel einer Vereinfachung von grenzüberschreitenden Fusionen im 
Europäischen Wirtschaftsraum, welche in Liechtenstein derzeit nur für
die Rechtsformen der Europäischen Gesellschaft sowie der Europäischen
Genossenschaft relativ einfach möglich sind", erklärt 
Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher. 
Die angestrebte Vereinfachung grenzüberschreitender Fusionen erfolgt 
durch eine Abänderung der aktienrechtlichen Bestimmungen des 
Personen- und Gesellschaftsrechts, da die Regelungen der weiteren 
potentiell betroffenen Verbandspersonen ihrerseits auf das 
Aktienrecht verweisen.
Die Fusions-Richtlinie regelt auch die Mitbestimmung der 
Arbeitnehmer der betroffenen Gesellschaften, weshalb - dem Modell der
Europäischen Gesellschaft folgend - eine Vorlage für ein 
entsprechendes Mitbestimmungsgesetz zu schaffen war.
Die geplante Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrecht wird 
darüber hinaus zum Anlass genommen, für die bis dato unbefriedigende 
Rechtslage im Rahmen der amtlichen Bestellung von Liquidatoren und 
die damit verbundene Frage der Kostentragung eine passende Lösung 
vorzuschlagen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 25

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