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pafl: Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 einen Vernehmlassungsbericht 
betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (unter 
besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der 
EU-Rückversicherungsrichtlinie) verabschiedet. Durch die 
Gesetzesvorlage soll eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und 
des Rates vom November 2005, über die Rückversicherung und zur 
Änderung diverser damit verbundener EG-Richtlinien, in 
liechtensteinisches Recht umgesetzt werden.
Ziel der Rückversicherungsrichtlinie ist die Schaffung eines 
einheitlichen Aufsichtsrahmens für die Rückversicherungstätigkeiten 
in der Gemeinschaft. Die Rückversicherungsrichtlinie ist eine weitere
Massnahme im Rahmen des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen der 
Europäischen Union, um den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu 
verwirklichen. Die aufsichtsrechtlichen Rahmenbestimmungen der 
Richtlinie beruhen auf der bestehenden Regelung, die mit der dritten 
Versicherungsrichtlinie zur Errichtung des Binnenmarktes für 
Versicherungen eingeführt wurde. Aufgrund der Richtlinie wird das 
Prinzip der Zulassung und finanziellen Beaufsichtigung der 
Versicherungsunternehmen durch den Mitgliedstaat, in dem das 
Unternehmen seinen Sitz hat ("Sitzlandaufsicht") auch auf die 
Rückversicherungsunternehmen ausgedehnt. Mit dieser Zulassung 
erhalten die Rückversicherungsunternehmen ebenso wie die 
Direktversicherer einen "einheitlichen Pass", mit dem sie ihre 
Geschäfte überall im Europäischen Wirtschaftsraum ausüben können. 
Ausserdem sind in der Richtlinie Aufsichtsregeln für die Überwachung 
der Rückversicherungsunternehmen enthalten. "Durch die Umsetzung der 
Richtlinie wird auch die Bildung von Schwankungsrückstellungen für 
Rückversicherungsunternehmen und Captives vorgesehen. Dadurch kann 
die Attraktivität des Versicherungsstandorts Liechtenstein gesteigert
werden", erklärt der Regierungschef-Stellvertreter und zuständige 
Justizminister Klaus Tschütscher.
Zudem sollen mit der Vorlage verschiedene abgeänderte Richtlinien 
in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die 
aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von 
Beteiligungen im Versicherungsbereich in nationales Recht umgesetzt 
werden. Inhaltlich umfassen die enthaltenen Vorschriften die 
Definition, die Berechnungsart sowie formelle und materielle 
Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beurteilung von qualifizierten 
Beteiligungen.
Da diese Richtlinie bereits existierende Richtliniennormen und 
somit bereits umgesetzte Bestimmungen modifiziert, bedarf es zu deren
Umsetzung mehrheitlich lediglich der Anpassung bestehender 
Bestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, Bankengesetz, und 
Vermögensverwaltungsgesetz. Die Umsetzung im Banken- und 
Vermögensverwaltungsgesetz ist bereits im Gange. Die erste Lesung im 
Landtag zu dieser Vorlage ist im Dezember 2008 erfolgt. Mit der 
Gesetzesrevision sollen auch weitere, dringende Postulate aufgenommen
werden, die sich in der Aufsichtspraxis ergeben haben.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Horst Schädler, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 76 69

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