pafl: Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie) verabschiedet. Durch die Gesetzesvorlage soll eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2005, über die Rückversicherung und zur Änderung diverser damit verbundener EG-Richtlinien, in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden.
Ziel der Rückversicherungsrichtlinie ist die Schaffung eines
einheitlichen Aufsichtsrahmens für die Rückversicherungstätigkeiten
in der Gemeinschaft. Die Rückversicherungsrichtlinie ist eine weitere
Massnahme im Rahmen des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen der
Europäischen Union, um den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu
verwirklichen. Die aufsichtsrechtlichen Rahmenbestimmungen der
Richtlinie beruhen auf der bestehenden Regelung, die mit der dritten
Versicherungsrichtlinie zur Errichtung des Binnenmarktes für
Versicherungen eingeführt wurde. Aufgrund der Richtlinie wird das
Prinzip der Zulassung und finanziellen Beaufsichtigung der
Versicherungsunternehmen durch den Mitgliedstaat, in dem das
Unternehmen seinen Sitz hat ("Sitzlandaufsicht") auch auf die
Rückversicherungsunternehmen ausgedehnt. Mit dieser Zulassung
erhalten die Rückversicherungsunternehmen ebenso wie die
Direktversicherer einen "einheitlichen Pass", mit dem sie ihre
Geschäfte überall im Europäischen Wirtschaftsraum ausüben können.
Ausserdem sind in der Richtlinie Aufsichtsregeln für die Überwachung
der Rückversicherungsunternehmen enthalten. "Durch die Umsetzung der
Richtlinie wird auch die Bildung von Schwankungsrückstellungen für
Rückversicherungsunternehmen und Captives vorgesehen. Dadurch kann
die Attraktivität des Versicherungsstandorts Liechtenstein gesteigert
werden", erklärt der Regierungschef-Stellvertreter und zuständige
Justizminister Klaus Tschütscher.Zudem sollen mit der Vorlage verschiedene abgeänderte Richtlinien in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Versicherungsbereich in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich umfassen die enthaltenen Vorschriften die Definition, die Berechnungsart sowie formelle und materielle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beurteilung von qualifizierten Beteiligungen.
Da diese Richtlinie bereits existierende Richtliniennormen und somit bereits umgesetzte Bestimmungen modifiziert, bedarf es zu deren Umsetzung mehrheitlich lediglich der Anpassung bestehender Bestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, Bankengesetz, und Vermögensverwaltungsgesetz. Die Umsetzung im Banken- und Vermögensverwaltungsgesetz ist bereits im Gange. Die erste Lesung im Landtag zu dieser Vorlage ist im Dezember 2008 erfolgt. Mit der Gesetzesrevision sollen auch weitere, dringende Postulate aufgenommen werden, die sich in der Aufsichtspraxis ergeben haben.
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Horst Schädler, Ressortsekretär
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