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pafl: EFTA-Überwachungsbehörde kritisiert Wohnsitzerfordernis

Vaduz (ots)

Vaduz, 18. Dezember (pafl) - Nach
liechtensteinischem Recht müssen Rechtsanwälte, Treuhänder, 
Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie Personen in der obersten 
Führungsebene einer Bank aufgrund ihres Wohnsitzes in der Lage sein, 
ihre Funktion und Aufgaben tatsächlich und einwandfrei zu erfüllen. 
Diese Voraussetzung kann unter Umständen bei einem ausländischen 
Wohnsitz genauso erfüllt sein wie bei einem Wohnsitz in 
Liechtenstein. Dennoch hat die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) in 
Luxemburg Klage eingereicht. Die ESA ist der Meinung, dass es sich 
hierbei um eine unverhältnismässige Einschränkung der 
Niederlassungsfreiheit handelt.
Anders sieht es die liechtensteinische Regierung, welche 
argumentiert, dass die Erreichbarkeit der verantwortlichen Personen 
und deren Verbundenheit mit den örtlichen Gegebenheiten für einen 
funktionierenden Wirtschafts- und Finanzplatz unerlässlich sei. 
Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzmarktkrise sei es 
wichtig, dass eine einwandfreie Geschäftstätigkeit gewährleistet ist.
Folglich könne eine Regelung, die darauf abzielt, dass 
Wirtschaftsakteure ihre Aufgaben tatsächlich und gewissenhaft 
wahrnehmen, nicht gegen die Grundfreiheiten des EWR verstossen.
Es obliegt nun dem EFTA-Gerichtshof zu beurteilen, ob der 
Schutzgedanke der liechtensteinischen Regelung anzuerkennen ist. Ein 
Urteil ist frühestens im Sommer 2009 zu erwarten.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch
Tel.: +423 236 60 37

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