Fall Adamov - Bundesgericht bestätigt Auslieferungshaft
Zürich (ots) - Mit dem heute mitgeteilten Urteil vom 14. Juli 2005 hat das Schweizerische Bundesgericht die Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gutgeheissen. Es hat festgestellt, dass Herrn Dr. Adamov kein Anspruch auf freies Geleit hat. Im weiteren wurde die Sache zur Beurteilung der gerügten, aber nicht entschiedenen Fragen der funktionalen Immunität bzw. der völkerrechtlichen Staatenimmunität Russlands wie ...