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STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT

Stiftung für das Tier im Recht fordert von Strafuntersuchungsbehörden stärkere Motivation für die Aufklärung von Tierquälereien

Zürich (ots)

Tierschändungen sind wie alle Fälle von
Tierquälerei mit derselben Intensität zu untersuchen wie Delikte
gegen Leib und Leben von Menschen. Die Stiftung für das Tier im Recht
bemängelt die Haltung von Untersuchungsverantwortlichen, die
Tierschutzdelikten oftmals nur halbherzig nachgeht, da es sich bei
den Opfern ja "nur um Tiere" handelt. Sie fordert zudem auch von den
politischen Behörden einen grösseren Willen und damit mehr Mittel für
die Untersuchung und Bestrafung von Tierquälern.
Die ungewöhnliche Häufung von Tierschändungen in der
Nordwestschweiz bewegt seit Wochen die Öffentlichkeit. Zu Recht wird
in diesem Zusammenhang von verschiedener Seite kritisiert, dass der
Strafrahmen für Tierschutzdelikte (bis zu drei Jahren Gefängnis
und/oder 40'000 Franken Busse für vorsätzliche Tierquälereien nach
Art. 27 des Tierschutzgesetzes) in der Praxis nicht ansatzweise
ausgeschöpft wird. Eine eingehende Analyse der von der Stiftung für
das Tier im Recht konzipierten und unterhaltenen Datenbank sämtlicher
dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Tierschutzstraffälle der
Jahre 1993-2003 (www.tierimrecht.org/de/faelle) ergibt, dass die
ausgesprochenen Strafen kaum einmal über das Mass von ein paar
hundert Franken hinausgehen.
Die allzu milde Urteilspraxis ist jedoch nur eine Ursache des
Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht. Nach der Erfahrung der
Stiftung für das Tier im Recht kommen viele Tierschutzdelikte gar nie
zu einer gerichtlichen Beurteilung, weil die vorgehende
Strafuntersuchung von den zuständigen Behörden nicht genügend
gewissenhaft durchgeführt wird. Dies beginnt bereits bei den
Tierschutzdelikte üblicherweise aufnehmenden Polizeibehörden, die
entsprechende glaubwürdige Anzeigen häufig gar nicht entgegennehmen
wollen, obwohl sie hierzu gesetzlich verpflichtet wären. Bei
sämtlichen Straftatbeständen des Tierschutzgesetzes handelt es sich
um sog. Offizialdelikte, die bei Vorliegen entsprechender
Verdachtsmomente von Amtes wegen zu untersuchen sind. Mangelnde
Motivation ist (zu) häufig auch bei den für die Strafuntersuchung
zuständigen Behörden (je nach Kanton Staats- oder
Bezirksanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt etc.) auszumachen. Die
entsprechenden Verfahren werden lascher durchgeführt, indem etwa die
Spurensicherung in der Regel nicht bis in die Einzelheiten erfolgt
und keine DNA-Profile erstellt werden. Es muss zudem auch vermutet
werden, dass Tierschutzstrafverfahren wohl auch häufiger vorzeitig
eingestellt als solche bei Delikten gegen Leib und Leben von
Menschen. Auch leiten die kantonalen Veterinärämter nicht alle bei
ihnen eingegangenen Anzeigen wegen Verstössen gegen das
Tierschutzgesetz bei begründetem Tatverdacht an die
Strafuntersuchungsbehörden weiter und dürften sich so teilweise
ausserhalb der Legalität bewegen.
Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht sind bezüglich
Ernsthaftigkeit und Intensität von Strafuntersuchungen gegen
Tierquäler jedoch keine Unterschiede zu solchen gegen andere
Straftäter zu machen - eine Auffassung, die auch von anderen
Tierschutzrechtsspezialisten, wie etwa dem führenden Kommentator zu
den Strafbestimmungen des deutschen Tierschutzgesetzes,
Oberstaatsanwalt Jost Dietrich Ort, geteilt wird. Eine
Ungleichbehandlung ist nur schon vor dem Hintergrund des oftmaligen
Zusammenhangs von Delikten gegen Menschen mit solchen gegen Tiere
nicht gerechtfertigt. Der Stiftung für das Tier im Recht liegen
Studien vor, wonach Tierquälereien in auffallendem Mass in die
kriminelle Laufbahn von späteren Mördern und Vergewaltigern gehören.
Aus aktuellem Anlass der derzeitigen Häufung massiver Tierschändungen
in der Nordwestschweiz sind die Stafuntersuchungsbehörden
einschliesslich Veterinärämtern und Polizeikorps daher dringend
aufgerufen, begründeten Anzeigen von Tierschutzdelikten stets mit
derselben Sorgfalt und demselben Aufwand nachzugehen, wie dies bei
Delikten gegen Leib und Leben üblicherweise getan wird.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist derzeit daran, das dem
Bundesamt für Veterinärwesen vorliegende Fallmaterial des Jahres 2004
in ihre umfangreiche Datenbank einzulesen. Die entsprechenden
Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit voraussichtlich Mitte
September vorgestellt.

Kontakt:

Dr. Gieri Bolliger oder
Dr. Antoine F. Goetschel
Stiftung für das Tier im Recht
Tel. +41/43/443'06'43

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  • 07.06.2004 – 15:36

    Mangelhafter Bundesratsentscheid zum Tier im Recht

    Bern (ots) - Die Stiftung für das Tier im Recht hält die bundesrätliche Tierschutzpolitik für ungenügend. Heute hat der Bundesrat einer hängigen Tierschutz-Volksinitiative eine Absage ertteilt. Damit und mit seinem Gesetzesentwurf für ein neues Tierschutzgesetz vom 9. Dezember 2002 setzt der Bundesrat ein Signal, durch das sich das Mensch-Tier-Verhältnis in der Schweiz nicht wesentlich verbessert. ...