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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Strafgesetz verankern EJPD schickt Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung

Bern (ots)

17.08.2005. Eine Revision des Strafrechts soll die
Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 
Kriegsverbrechen erleichtern. Der Bundesrat hat am Mittwoch das 
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die 
erforderlichen Gesetzesänderungen bis am 31. Dezember 2005 in die 
Vernehmlassung zu schicken.
Neu werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit konkretisiert. 
Dazu gehören Delikte wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, 
Versklavung, Deportation, Freiheitsberaubung, Folter, Sexualdelikte 
und Apartheid, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen 
Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden. Zwar sind diese 
Straftaten in der Regel bereits heute durch das schweizerische Recht 
erfasst. Es fehlt jedoch das erschwerende Element des Angriffs gegen 
die Zivilbevölkerung, das nicht mitbestraft werden kann.
Präzise Definition soll Klarheit schaffen
Kriegsverbrechen werden in der Schweiz bisher durch einen 
Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht (Genfer und Haager 
Abkommen) strafrechtlich erfasst. Die Bestrafung solcher 
Völkerrechtsverletzungen soll nun auf eine klarere innerstaatliche 
Gesetzesgrundlage gestellt werden. Verbrechen wie beispielsweise 
Kriegshandlungen gegen die Zivilbevölkerung oder der Einsatz 
verbotener Waffen werden in Zukunft ausdrücklich im Strafgesetz 
genannt.
Zuständigkeiten neu regeln
Weiter soll die Zuständigkeit zur Strafverfolgung neu geregelt 
werden. Demnach führen grundsätzlich die zivilen 
Strafverfolgungsbehörden des Bundes Verfahren wegen Völkermordes, 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die 
Militärjustiz ist zuständig für Taten, die von einem Angehörigen der 
Schweizer Armee begangen wurden oder denen eine solche Person zum 
Opfer gefallen ist. Befindet sich die Schweiz im Krieg, führt die 
Militärjustiz die Verfahren sowohl gegen Zivil- wie gegen 
Militärpersonen.
Der Tatbestand des Völkermordes wurde bereits im Jahr 2000 ins 
schweizerische Recht eingeführt. Im Zusammenhang mit den 
vorliegenden Arbeiten werden nur geringfügige Anpassungen der 
Bestimmung vorgeschlagen.
Anpassung an das Römer Statut
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ist 
zuständig für die Verfolgung und Beurteilung von Völkermord, 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er wird 
nur dann tätig, wenn die Mitgliedstaaten nicht willens oder nicht in 
der Lage sind, diese auf ihrem Hoheitsgebiet oder durch eigene 
Staatsangehörige begangenen Verbrechen selber zu verfolgen. Die 
Schweiz hat das Römer Statut des IStGH im Jahr 2001 ratifiziert. 
Dabei wurden die unmittelbar notwendigen Gesetzesanpassungen 
(Zusammenarbeit mit dem Gericht) vorgenommen. Durch die vorliegende 
Gesetzesrevision soll das materielle Strafrecht nun umfassend an das 
In Römer Statut angepasst werden.
Weitere Auskünfte:
Andrea Candrian, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 97 92 oder 
078/ 633 12 77

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