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Fall Abacha: Konkretisierung der Geldrückgabe

Bern (ots)

26.05.2005. Die Verfahrensdetails der vom
Bundesgericht gutgeheissenen Rückgabe der Abacha-Gelder in Höhe von 
460 Mio. USD an Nigeria sind vom Bundesrat geregelt worden. Danach 
erfolgt die Auszahlung in zwei Schritten. Die Verwendung der Gelder 
wird durch ein Monitoring der Weltbank begleitet.
Das Bundesgericht hatte am 7. Februar 2005 entschieden, dass der 
grösste Teil der in der Schweiz gesperrten Abacha-Gelder 
offensichtlich krimineller Herkunft sind und deshalb 460 Mio. USD 
ohne Einziehungsentscheid an Nigeria herausgegeben werden können. 
Anschliessend legte der Bundesrat die Modalitäten der Herausgabe 
dieser Gelder fest.
Nigeria hat der Schweiz zugesichert, die Abacha-Gelder für 
verschiedene Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen 
sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen-, Elektrizitäts- und 
Wasserversorgung) zu verwenden, und hat im vergangenen Jahr diese 
Projekte bereits mit einem Überbrückungskredit finanziert. Nigeria 
ist bereit, die Entwicklungsprojekte durch ein Monitoring der 
Weltbank begleiten zu lassen.
Gemäss Entscheid des Bundesrates wird das Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartement (EJPD) die liquiden und sofort liquidierbaren 
Vermögenswerte in Höhe von rund 290 Mio. USD an Nigeria auszahlen, 
sobald die Grundsätze des Monitorings der Weltbank geklärt sind. 
Gleichzeitig werden die fest angelegten Vermögenswerte in Höhe von 
rund 170 Mio. USD gekündigt und auf ein separates Konto überwiesen.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 40 90

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