pafl: Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert
(ots) - Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert. Die Änderung wurde notwendig, da das Gesetz zum Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert wurde. Durch die Verordnung wird festgelegt, welche Bestimmungen des Titels 20 des Personen- und Gesellschaftsrechts über die Rechnungslegung auch bei Anwendung der internatonalen ...