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EJPD: DNA-Profilgesetz tritt Anfang 2005 in Kraft Gesamtschweizerische Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Arbeit mit DNA-Profilen

Bern (ots)

03.12.2004. Das Bundesgesetz über die Verwendung von
DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von 
unbekannten oder vermissten Personen tritt auf den 1. Januar 2005 in 
Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung 
beschlossen. Gleichzeitig hat er die Vollzugsverordnung zum 
DNA-Profil-Gesetz genehmigt. Sie wird zeitgleich mit dem Gesetz in 
Kraft treten.
Die Täteridentifikation durch den Vergleich von DNA-Profilen ist bei 
der Ermittlung von Straftätern für die Polizei zu einem wertvollen, 
erfolgreichen und unverzichtbaren Instrument geworden.
Auf Betreiben der Kantone hat der Bundesrat bereits im Jahr 2000 der 
Schaffung einer gesamt-schweizerischen DNA-Profil-Datenbank 
zugestimmt. Diese Datenbank wurde vorerst als Probebetrieb geführt, 
um praktische Erfahrungen im Hinblick auf eine definitive Regelung 
gewinnen zu können. Der vierjährige Probebetrieb ist nach Ansicht 
des Bundesrates sehr erfolgreich verlaufen und hat den grossen 
Nutzen dieses Instruments für die Verbrechensbekämpfung und - 
aufklärung bestätigt. Bereits in den ersten Monaten nach der 
Betriebsaufnahme der DNA-Profil-Datenbank konnten erste „Treffer“ 
zwischen DNA-Profilen aus Tatortspuren und DNA-Profilen von in der 
Datenbank erfassten Personen erzielt werden.
Das neue Gesetz ist am 20. Juni 2003 von der Bundesversammlung 
verabschiedet worden. Die Referendumsfrist verstrich am 9. Oktober 
2003 ungenutzt.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91

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