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Unterhaltungsindustrie kritisiert Revision des Urheberrechts: So geht der Datenklau weiter

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Bern (ots)

Hinweis: Die Langfassung kann im pdf-Format unter 
      www.presseportal.ch/de/story.htx?nr=100485503 kostenlos 
         heruntergeladen werden
AudioVision Schweiz, der Dachverband der
audiovisuellen Branche, erkennt keine Verbesserungen im Entwurf zum
revidierten Urheberrecht, der bis Ende Januar in Vernehmlassung ist.
Das neue Gesetz soll einerseits gegen Internetpiraten und
Raubkopierer vorgehen. Andererseits soll es die Weichen für einen
modernen Handel mit elektronischen Medien stellen. Erreicht wird das
Gegenteil: Unzählige Ausnahmebestimmungen verhindern eine griffige
Regelung. Technische Schutzvorrichtungen, die illegales Kopieren und
Downloaden verhindern sollen, bekommen keinen wirksamen Rechtsschutz.
Künstlern und Produzenten bleibt es verwehrt, sich gegen den
Diebstahl ihres kreativen Schaffens zu wehren.
In seiner heute eingereichten Stellungnahme zur Revision des
Urheberrechtsgesetzes (URG) kritisiert AudioVision Schweiz den
Gesetzesentwurf. Zwar begrüsst der Verband die Absicht des
Bundesrates, internationale Urheberrechtsverträge umzusetzen. Stellt
dies doch die Basis dar für aussichtsreiche Geschäftsmodelle, die der
fortschreitenden technologischen Entwicklung im Internetzeitalter
entsprechen. Doch die Schweiz kommt wegen der unzähligen
Ausnahmeregelungen, die der Entwurf enthält, ihren
staatsvertraglichen Verpflichtungen nicht nach. AudioVision Schweiz
fordert deshalb, dass gestützt auf die WIPO-Abkommen
  • die Privatkopie auf wenige Ausnahmen beschränkt wird,
  • Kopien aus illegalen Quellen verboten werden und
  • technische Schutzvorrichtungen gegen Daten-Piraterie rechtlich wirksam geschützt werden.
Die Schweiz muss internationale Mindeststandards einhalten
Der Bundesrat hat die internationalen WIPO-Verträge unterzeichnet.
Diese UN-Abkommen legen einen internationalen Schutzstandard fest, um
der Internetpiraterie und dem Raubkopieren einen Riegel zu schieben.
Dieser Standard darf nicht unterschritten werden, denn das Internet
setzt sich über Landesgrenzen hinweg. Umso mehr erstaunt es, dass der
erste Vernehmlassungsentwurf die internationalen Regelungen
unterläuft. Die Schweiz droht, eine Insel für Daten-Piraterie zu
werden.
Transparente Regelung für die Privatkopie
Grundsätzlich steht es ausschliesslich dem Urheber zu, sein Werk
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - auf CDs, DVDs oder im
Internet. Nur ihm ist es erlaubt, Kopien von seinem Werk zu
erstellen. Davon gibt es legitime Ausnahmen. Doch der URG-Entwurf
weitet diese Ausnahmen auf eine unüberblickbare Anzahl aus. So
verbleibt eine unzumutbare Rechtsunsicherheit, die das massenweise
Raubkopieren von CDs und DVDs weiter begünstigt. Für AudioVision
Schweiz ist es deshalb unabdingbar, dass diese Ausnahmen endlich auf
wenige, überblickbare Fälle beschränkt werden.
Verbot von Kopien aus illegalen Quellen
Das private Kopieren kann nur erlaubt sein, wenn die ursprüngliche
CD oder DVD von einem autorisierten Händler erworben worden ist.
Wurde die Ursprungs-CD hingegen ihrerseits bereits illegal
hergestellt, kann die Kopie davon nicht legal sein. Auf diesem Weg
könnten illegal erworbene Daten durch das Kopieren legalisiert werden
und unendlich sowie ohne Qualitätsverlust "legal" vervielfältigt
werden. AudioVision Schweiz verlangt deshalb, im Gesetz ausdrücklich
festzuhalten, dass von illegal erworbenen Daten keine Kopien
hergestellt werden dürfen.
Absoluter Rechtsschutz von technischen Schutzvorrichtungen
Soft- und Hardware wurden entwickelt, die unerlaubte Downloads
oder illegales Kopieren technisch verunmöglichen sollen. Doch bereits
werden diese Schutzvorrichtungen von Datenpiraten geknackt. Der
URG-Entwurf stellt deshalb - zurecht - bereits Handlungen zur
Beseitigung dieser technischen Schutzvorrichtungen unter Strafe.
Doch wiederum sieht der URG-Entwurf Ausnahmen vor: Er räumt den
Benutzern ein Selbsthilferecht und einen Freischaltanspruch ein, um
die technischen Schutzvorrichtungen zu beseitigen. Damit wird der
Piraterie Tür und Tor geöffnet. Denn die vorgesehene Regelung ist
prozessual nicht praktikabel.
Gesetz soll neue Geschäftsmodelle fördern
Ein wirksamer Rechtsschutz für technische Schutzvorrichtungen
könnte die Basis für neue Geschäftsmodelle sein -zum Beispiel für das
pay-per-use-System, wo der Konsument nur das bezahlt, was er
tatsächlich nutzt: Schon heute ist es jedermann möglich, sich
einzelne Songs legal vom Internet herunterzuladen. Bezahlt wird durch
die Eingabe der Kreditkartennummer. Künstler und Musikhändler können
durch neue Geschäftsmodelle wie diesem die Nutzung ihrer Werke übers
Internet individuell gestalten und zwar im Umfang, der vom
Konsumenten gewünscht wird.
Eine Zusammenfassung der Stellungnahme von AudioVision Schweiz sowie
deren Volltext finden Sie ab 15 Uhr unter www.audiovisionschweiz.ch.

Kontakt:

AudioVision Schweiz
Roger Chevallaz, Geschäftsführer
Tel.: +41-31-387'37'17

Schwarztorstrasse 56
Postfach 530
3000 Bern 14
Fax: +41-31-387'37'99
E-Mail: chevallaz@audiovisionschweiz.ch
Internet: www.audiovisionschweiz.ch, www.audiovisionsuisse.ch