Teilrevision des Kinder- und Jugendgesetzes: Neues Schutzalter für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten
Vaduz (ots) - Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision des Kinder- und Jugendgesetzes am 2. Juli 2026 ist die Abgabe und Weitergabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Personen unter 18 Jahren nicht mehr erlaubt. Ebenso ist es Personen unter 18 Jahren untersagt, diese Produkte zu besitzen respektive zu ...