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Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

Zwei Jahre TabPG: ein Gesetz, das vom Nikotinmarkt bereits überholt wird

Bern (ots)

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes (TabPG) zieht die AT Schweiz eine gemischte Bilanz. Das Gesetz hat wichtige nationale Regeln eingeführt, insbesondere das Abgabeverbot an Minderjährige und die Regulierung neuer Nikotinprodukte. Doch ungenügende Kontrollen, ein uneinheitlicher Vollzug und die rasche Marktentwicklung zeigen bereits seine Grenzen.

Seit Oktober 2024 dürfen Produkte, die dem TabPG unterstehen, nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Dennoch meldeten 2025 nur fünf Kantone dem BAG Testkäufe gemäss den Vorgaben des TabPG. Bei 286 Testkäufen wurden 77 Verstösse festgestellt - fast 27 %. Mehr als die Hälfte betraf E-Zigaretten. Beobachtungen der AT Schweiz zeigen zudem, dass manche Alterskontrollen im Onlinehandel ungenügend sind oder leicht umgangen werden können.

Gleichzeitig entwickelt sich der Markt schneller als die Regulierung. Die AT Schweiz dokumentierte unter anderem den Onlineverkauf von "Superpuffs", die mit bis zu 150'000 Zügen beworben werden und Nikotinkonzentrationen aufweisen, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.

Die AT Schweiz fordert deshalb regelmässige Kontrollen und Testkäufe in der ganzen Schweiz, einschliesslich online, eine systematische Marktüberwachung sowie eine schnellere Reaktion auf neue Produkte und Umgehungsstrategien. Auch die Regulierung von Merkmalen, die Produkte besonders attraktiv machen, insbesondere von Aromen, muss verschärft werden.

"Das TabPG hat wichtige Lücken geschlossen, doch schon heute läuft es einem Markt hinterher, der sich viel schneller verändert als das Gesetz. Die Schweiz darf sich nicht damit begnügen, die Produkte von gestern zu regulieren: Sie muss die Bevölkerung auch vor den Produkten von morgen schützen können", sagt Luciano Ruggia, Direktor der AT Schweiz.

Pressekontakt:

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Luciano Ruggia luciano.ruggia@at-schweiz.ch / 078 633 14 42

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