Inkrafttreten von Abänderungen in Bezug auf das Vereinsrecht
Vaduz (ots) - Am 1. Januar 2025 ist eine Revision des Vereinsrechts in Kraft getreten. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass gemeinnützige Vereine seit dem 1. Januar 2025 der Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister unterliegen, wobei in bestimmten Fällen Ausnahmen von dieser Eintragungspflicht beantragt werden können. Sofern eine Eintragungspflicht besteht, haben die betroffenen gemeinnützigen ...