Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2027 soll unverändert bleiben
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2027 verabschiedet. Der Staatsbeitrag soll - wie im Vorjahr - CHF 38 Mio. betragen.
Der Staat beteiligt sich gemäss den gesetzlichen Vorgaben über mehrere Instrumente an der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Beitrag an die Hochkostenversicherung der übrigen beziehungsweise erwachsenen Versicherten wird als fixer Frankenbetrag festgelegt und soll für das Bemessungsjahr 2027 CHF 38 Mio. umfassen.
Zusätzlich übernimmt der Staat 90% der im Landesdurchschnitt ermittelten Kosten für Kinder. Seit 2023 trägt er zudem die Kosten für die Befreiung von Rentnerinnen und Rentnern vom festen Kostenbeteiligungsbetrag. Weiter leistet er Beiträge an Spitäler für stationäre Aufenthalte. Einkommensschwache Versicherte werden darüber hinaus durch Prämienverbilligungen unterstützt. Insgesamt beläuft sich der staatliche Finanzierungsanteil damit auf rund CHF 105 Mio., was etwa 40 % der gesamten leistungsbezogenen Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (CHF 262.7) entspricht.
Mit der Beibehaltung des Staatsbeitrags auf dem bisherigen Niveau gewährleistet die Regierung eine stabile und verlässliche Mitfinanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Antrag steht im Einklang mit der mittelfristigen Finanzplanung des Landes.
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