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Lex Koller soll massvoll gelockert werden

Bern (ots)

Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer
Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland soll in Zukunft
nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Dies sieht eine Revision des
Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im
Ausland (Lex Koller) vor, die der Bundesrat am Mittwoch in die
Vernehmlassung geschickt hat.
Zurzeit  unterliegt der Erwerb von Anteilen an einem
Immobilienanlagefonds durch Personen im Ausland nicht der
Bewilligungspflicht, sofern dessen Anteilscheine auf dem Markt
regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von Anteilen an einer
Immobiliengesellschaft im engeren Sinne (Wohnimmobiliengesellschaft) 
hingegen kann eine Bewilligung grundsätzlich nicht erteilt werden.
Die Gesetzesrevision will den Erwerb von Anteilen an
Immobiliengesellschaften grundsätzlich gleich behandeln wie den
Erwerb von Anteilen von Immobilienanlagefonds.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Erwerb von Anteil an einer
Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der
Bewilligungspflicht zu befreien, sofern die Anteile an einer Börse in
der Schweiz kotiert sind.
Beschränkung der Nettowohnfläche auf 200 m2 erhöhen Neben weiteren
Änderungen von Gesetzesbestimmungen schlägt der Bundesrat vor, in der
Ausführungsverordnung die Beschränkung der Nettowohnfläche für Zweit-
und Ferienwohnungen von 100 auf 200 m2 zu erhöhen. Mit dieser neuen
Bestimmung können auch die Bedürfnisse von Ausländern besser
berücksichtigt werden.

Kontakt:

Jürg Schumacher
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'32

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