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Die Schweiz soll nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht werden

Bern (ots)

Bundesrat will zwei UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus
ratifizieren
Die Schweiz soll von Terroristen nicht als
Durchgangsstation oder logistische Basis missbraucht werden. Dies
will der Bundesrat mit der Ratifikation von zwei UNO-Übereinkommen
zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und terroristischer
Bombenanschläge sowie mit neuen Strafnormen sicherstellen. Er hat am
Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation der beiden Übereinkommen und
zur Strafrechtsrevision verabschiedet.
Die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus durch internationale
Zusammenarbeit haben nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
in den USA markant an Bedeutung gewonnen. Den völkerrechtlichen
Rahmen für diese Aufgaben bilden insbesondere zwölf UNO-Übereinkommen
und Zusatzprotokolle zur Bekämpfung des Terrorismus, wovon die
Schweiz bereits zehn ratifiziert und umgesetzt hat. Mit dem Beitritt
zu den beiden verbleibenden Übereinkommen gegen die Finanzierung des
Terrorismus und gegen terroristische Bombenanschläge will der
Bundesrat dafür sorgen, dass die Schweiz auch in Zukunft kein
atttraktiver Ort für Terroristen und keine Basis für die
Unterstützung terroristischer Aktivitäten sein soll.
Terroranschläge verhüten und bekämpfen
Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
verpflichtet die Vertragsstaaten, die Urheber und Komplizen von
Attentaten mit Sprengsätzen oder anderen tödlichen Vorrichtungen
(z.B. toxische Chemikalien oder biologische Kampfstoffe) zu
bestrafen. Es regelt zudem die internationale Zusammenarbeit bei der
Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Das Übereinkommen ist
mit dem geltenden schweizerischen Recht kompatibel und schafft keine
neuen Verpflichtungen.
Dem Terrorismus die finanzielle Grundlage entziehen Das
Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus dehnt
die Strafbarkeit auf das Vorfeld terroristischer Aktivitäten aus, um
dem Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen. Eine Reihe
von präventiven und repressiven Massnahmen soll finanzielle
Transaktionen unterbinden, die zur Unterstützung und zum Erfolg
terroristischer Operationen beitragen könnten. Die Schweiz hat das
Übereinkommen schon im Juni des letzten Jahres unterzeichnet und wird
nun mit der Ratifikation dafür sorgen, dass der Finanzplatz Schweiz
nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht
wird.
Neue Strafnormen
Um das Übereinkommen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
umzusetzen, muss das strafrechtliche Instrumentarium vervollständigt
werden. Im Zentrum der Strafrechtsrevision stehen eine neue,
allgemeine Terrorismusstrafnorm sowie eine Strafnorm der
Terrorismusfinanzierung. Die allgemeine Terrorismusstrafnorm
ermöglicht es, Urheber von Terroranschlägen strenger zu bestrafen.
Sie kommt dann zum Zug, wenn der Täter oder die Täter ein
Gewaltverbrechen begehen, um eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern
oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu nötigen.
Die Strafnorm der Terrorismusfinanzierung knüpft an diese
Definition an und bestraft jene Personen, die Vermögenswerte sammeln
oder zur Verfügung stellen, um dadurch terroristische Straftaten zu
unterstützen. Weiter wird die Bestimmung über die Verantwortlichkeit
des Unternehmens, die vom Parlament im Rahmen der Revision des
Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches bereits materiell bereinigt
worden ist, in die neue Strafrechtsrevision aufgenommen und auf
terroristische Straftaten ausgedehnt. Schliesslich sollen künftig
alle terroristischen Akte von den Bundesbehörden verfolgt werden.

Kontakt:

Peter Müller
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'33

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