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Finanzielle Beteiligung der Standortkantone am Bau der neuen Gerichte

Bern (ots)

Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat
Der Bundesrat erwartet, dass sich die Kantone Tessin
und St. Gallen am Bau des Bundesstrafgerichts und des
Bundesverwaltungsgerichts finanziell beteiligen. Er hat am Mittwoch
die Projektorganisation «Gerichte» und das Bundesamt für Bauten und
Logistik (BBL) beauftragt, mit den Standortkantonen Verhandlungen
aufzunehmen.
In seiner Botschaft zum Sitz der neuen Gerichte hat der Bundesrat
ausgeführt, er erwarte von den Standortkantonen, dass sie sich an den
einmaligen Kosten für die Errichtung der Gerichtsgebäude beteiligen.
Das Parlament schloss sich dieser Auffassung an und schuf eine
gesetzliche Grundlage für Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund
und Standortkantonen. Gestützt auf das Gerichtssitzgesetz beauftragt
der Bundesrat die Projekt-organisation «Gerichte» und das BBL, mit
den Kantonen Tessin und St. Gal-len solche Vereinbarungen
auszuhandeln. Nach den Vorstellungen des Bun-desrates sollen die
Standortkantone das Grundstück zur Verfügung stellen und die Hälfte
der Baukosten übernehmen.
Finanzielle Beteiligung der Standortkantone ist nicht neu Dass
sich Standortkantone angemessen an einmaligen Aufbaukosten von
dauerhaften Bundesinstitutionen beteiligen, ist nicht neu. So schloss
der Bundesrat 1897 mit der Stadt Lausanne eine Übereinkunft über die
Leistungen der Stadt Lausanne als Sitz des Bundesgerichtes ab. Auch
beim Bau des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in
Lausanne-Dorigny vereinbarte der Bund mit dem Kanton Waadt eine
gemeinsame Finanzierung.

Kontakt:

Heinrich Koller
Direktor des Bundesamtes für Justiz und
Vorsitzender der Projektoberleitung
Tel. +41/31/322'41'01

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