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Bundesamt für Justiz

Zusammenarbeit gegen internationale Kriminalität verstärken

Bern (ots)

Bundesrat genemigt Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen
Rechtshilfeübereinkommen
Die Schweiz will mit neuen Rechtshilfeinstrumenten
die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität
verstärken. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am Mittwoch das Zweite
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe
in Strafsachen genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung
erteilt. Das Zusatzprotokoll muss anschliessend noch vom Parlament
genehmigt werden.
Das Zweite Zusatzprotokoll ergänzt das Europäische Übereinkommen
über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959, das den heutigen
Anforderungen der Praxis nicht mehr vollumfänglich gerecht wird.
Dieses Zusatzprotokoll, an dessen Erarbeitung sich die Schweiz aktiv
beteiligt hat, passt die Rechtshilfeinstrumente an die neuen
politischen, sozialen und technologischen Verhältnisse an, um
wirkungsvoll gegen die internationale Kriminalität vorgehen zu
können.
Viele Bestimmungen lehnen sich an das EU-Rechtshilfeübereinkommen
vom 29. Mai 2000 und das Schengener Durchführungsübereinkommen vom
19. Juni 1990 an. Dies gilt insbesondere für die Einvernahme per
Videokonferenz oder per Telefonkonferenz, die spontane Übermittlung
von Informationen, die Rückgabe von Deliktsgut, die zeitweilige
Überstellung inhaftierter Personen in den ersuchten Staat, die
Observation, die kontrollierte Lieferung, die verdeckte Ermittlung,
die gemeinsamen Ermittlungsgruppen sowie die strafrechtliche und
zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten. Das Zweite
Zusatzprotokoll, das am 8. November 2001 zur Unterzeichnung aufgelegt
worden ist, erleichtert zudem die Anwendung des Grundübereinkommens,
ohne seinen Kerngehalt zu ändern.
Die französische und englische Fassung des Übereinkommens Nr. 182
kann auf der Website des Europarates
(http://conventions.coe.int/treaty/FR/cadreprincipal.htm) abgerufen
werden.

Kontakt:

Astrid Offner
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'53'67

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