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Mittlere Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt um 6.7%

Vaduz (ots)

Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2024 überprüft und zur Kenntnis genommen. Die mittlere Prämie mit allen Kostenbeteiligungsvarianten steigt für erwachsene Versicherte gegenüber dem Vorjahr um 6.7%.

Bei allen drei Kassen steigt die Standardprämie für Erwachsene mit gesetzlicher (minimaler) Kostenbeteiligung und Unfalldeckung in unterschiedlichem Ausmass, und zwar zwischen 2.2% und 11.9%. Im Durchschnitt beträgt die Standardprämie im Jahr 2024 CHF 385.30 pro Monat. Sie liegt damit um rund CHF 26.05 pro Monat über der Durchschnittsprämie des laufenden Jahres. Die Versicherten haben die Wahl zwischen verschiedenen, freiwillig höheren Kostenbeteiligungsmodellen, bei denen sich die monatliche Prämienbelastung im Gegenzug reduziert. Die mittlere Prämie für erwachsene Versicherte beläuft sich im Jahr 2024 auf CHF 351.40. Diese Kennzahl berücksichtigt alle freiwillig gewählten höheren Kostenbeteiligungsmodelle, mit und ohne Unfalldeckung, und ist daher tiefer. Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Homepage des Amts für Gesundheit www.ag.llv.li abrufbar.

Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich im Jahr 2024 auf CHF 166.00 pro Monat (2023 CHF 156.50) für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 83.00. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Weiterhin durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz

Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung liegt 2024 um CHF 169 pro Monat bzw. CHF 2'028 pro Jahr unterhalb jener der Schweiz. Die jährlichen OKP-Bruttoleistungen pro Person (Angaben für 2022) liegen in Liechtenstein hingegen mit CHF 4'842 um gut CHF 1'000 oder um 27% über den Vergleichswerten der angrenzenden Kantone St. Gallen (CHF 3'822) und Graubünden (CHF 3'818) bzw. um 12% über dem Gesamtschweizer Durchschnitt (CHF 4'314).

In der Schweiz werden die Krankenkassenprämien nicht durch einen allgemeinen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert. Im Gegensatz zur Schweiz sind zudem in Liechtenstein Kinder vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen weiter keine Kostenbeteiligung, so dass Familien eine zusätzliche Entlastung erfahren. Auch der Beitrag der Arbeitgeber an die Krankenkassen ist in der Schweiz unbekannt.

Eine gedachte "Modellfamilie", bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 16 Jahren bezahlt in Liechtenstein aufgrund der tieferen Prämien und unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrages etwa die Hälfte an Krankenkassenprämien einer vergleichbaren Familie in der Schweiz.

Auch Personen im Rentenalter sind in Liechtenstein begünstigt. Sie müssen im Rahmen der Kostenbeteiligung keinen festen Betrag leisten und zahlen ausserdem nur 10% anstatt 20% Selbstbehalt an die Kosten der Grundversicherung. Die Kosten für diese zusätzliche Vergünstigung trägt der Staat.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Prämienentwicklung

Die mittlere Prämie ist in den letzten Jahren mehrmals hintereinander gesunken bzw. nur leicht angestiegen. Nach 2023 ist auch 2024 erneut ein spürbarer Prämienanstieg erforderlich. Der Landtag hat im Juni dieses Jahres den Staatsbeitrag an die erwachsenen Versicherten im Rahmen der OKP um CHF 2 Mio. auf CHF 35 Mio. erhöht. Diese Anhebung federt den Prämienanstieg ab, kann ihn aber nicht ganz verhindern.

Hauptursache für diese Entwicklung ist der starke Anstieg der Gesundheitskosten. Gemäss der rollenden Auswertung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes über die Monate September 2022 bis August 2023 liegen die Kosten um 7.6% über jenen des Vorjahreszeitraums. Besonders hohe Zuwächse waren im Bereich Spital ambulant und bei Medikamenten zu verzeichnen.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, werden derzeit verschiedene Massnahmen detailliert geprüft. Dazu gehören eine Anpassung des Leistungskatalogs, die Prüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung. Die Landesgesundheitskommission wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit neuer Ansätze zur Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Versorgung für die Bevölkerung zu leistbaren Prämien zu untersuchen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li

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