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ikr: Postulatsbeantwortung zu Sunset Legislation verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. September 2016 die Beantwortung zum Postulat betreffend Überprüfung von Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum und anderen zielführenden Systematiken zu Handen des Landtags verabschiedet.

In der Postulatsbeantwortung werden die Vor- und Nachteile der Rechtsvorschriften mit Verfallsdatum, der sogenannten Sunset Legislation, sowie die internationalen Erfahrungen ausgeführt. Diese geben ein uneinheitliches Bild ab. In den USA z.B. wurde in vielen US-Bundesstaaten die Befristung von Rechtsvorschriften schon kurz nach der Einführung davon wieder abgegangen. In Deutschland gibt es Bundesländer mit positiven Erfahrungen im Bereich der Rechtsbereinigung. Die Sunset Legislation war hierzu nur ein Faktor von mehreren für eine erfolgreiche Deregulierung. Der Anwendungsbereich war hauptsächlich auf die Bereinigung von untergeordneten, internen Verwaltungsvorschriften beschränkt.

Eine generelle Einführung von Verfallsfristen für Rechtsvorschriften ist aus Sicht der Regierung nicht zielführend. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass sich generelle Befristungsregeln wegen der begrenzten Ressourcen und wegen dem hohen Aufwand nicht eignen. Zudem stellt die Sunset Legislation den Grundsatz der Rechtssicherheit massiv in Frage, wenn befristete Normen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sind. Aus den genannten Gründen plädiert die Regierung zur Erhaltung eines schlanken Staates für den Ansatz, den auch die Schweiz verfolgt, nämlich Evaluationen gezielt vorzusehen und Befristungen von Rechtsvorschriften nur im Einzelfall einzusetzen, wenn sich ein Regelungsgegenstand dafür besonders eignet.

Weiter wird in der Postulatsbeantwortung ausgeführt, dass die Regierung die Leistungsanalyse als geeignetes Instrument zum Monitoring der staatlichen Leistungen und zum Bürokratieabbau erachtet.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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