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ikr: Abschluss des EWR-Übernahmeverfahrens betreffend die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) im Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Vaduz (ots/ikr) -

Am 30. September 2016 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss, dessen Beschlüsse zur Aufnahme neuen EU-Rechts in das EWR-Abkommen führen, die Übernahme des ersten Paketes an Rechtsakten rund um die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) beschlossen.

"Das ist ein Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes, da damit der gleichberechtigte Zugang zum EU-Binnenmarkt für unsere Finanzplatzakteure gesichert ist", so Regierungschef Adrian Hasler. Der Regierungschef ist hoch erfreut, dass der extrem langwierige Übernahmeprozess, bei dem EWR- als auch verfassungsrechtliche Hürden überwunden werden mussten, endlich positiv abgeschlossen werden konnte. "Damit ist nun auch der EU-Pass, der für die europaweite grenzüberschreitende Verwaltung und den Vertrieb von alternativen Investmentfonds notwendig ist, auch für die liechtensteinischen alternativen Investmentfonds gewährleistet", so Regierungschef Hasler.

Das erste EWR-Übernahmepaket umfasst insgesamt 31 EU-Rechtsakte, konkret die EBA-, ESMA- und EIOPA-Verordnungen, die ESRB-Verordnung, die AIFM-Richtlinie und deren EU-Durchführungsrechtsakte, die Verordnung über Kreditratingagenturen (CRA) samt den EU-Durchführungsrechtsakten, die Leerverkäufe-Verordnung (Short Selling Verordnung) samt den EU-Durchführungsrechtsakten und die EMIR-Verordnung. Das erste Übernahmepaket tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft, davon ausgenommen sind EMIR und Short Selling, deren Übernahmebeschlüsse aufgrund eines Vorbehalts Norwegens voraussichtlich erst anfangs 2017 in Kraft treten werden.

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) - namentlich die in London angesiedelte Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die in Frankfurt ansässige Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) in Paris - haben auf EU-Ebene im Januar 2011 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie wurden als Antwort der EU auf die Finanzkrise des Jahres 2008 errichtet mit dem Ziel, ein europäisches Netzwerk aus nationalen und EU-Aufsichtsbehörden zu schaffen, um damit die Beaufsichtigung von Finanzinstituten auf einzelstaatlicher Ebene mit einer starken Koordinierung auf europäischer Ebene zu verknüpfen.

Die Einbindung der EWR/EFTA Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island in dieses Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) musste in den folgenden Jahren in diversen Verhandlungsrunden mit der EU-Seite festgelegt werden. Erst im EFTA-ECOFIN-Ministerrat am 14. Oktober 2014 konnte eine politische Einigung zwischen der EU-Seite und den EWR/EFTA-Staaten erzielt werden. In der Folge musste diese Grundsatzeinigung konkret auf EWR-Übernahmebeschlüsse hinsichtlich einzelner EU-Rechtsakte heruntergebrochen werden, was weitere intensive Detailverhandlungen zwischen den EWR/EFTA-Staaten einerseits und der EU-Seite andererseits erforderlich machte.

"Seit bald vier Jahren haben die Regierung und die zuständigen Stellen der Landesverwaltung alles daran gesetzt, um eine tragfähige Lösung zu finden und diese so schnell wie möglich auf EWR-Ebene umzusetzen. Die langwierigen und schwierigen Verhandlungen einerseits mit den EWR/EFTA-Partnern und andererseits mit der EU-Kommission wurden mit grossem Engagement geführt. Die betroffenen Interessenverbände wurden zudem laufend informiert und miteinbezogen", erläutert Regierungschef Adrian Hasler.

Die Beschlussfassung im Gemeinsamen EWR-Ausschuss markiert nun für Liechtenstein den äussert gewichtigen Abschluss dieses komplexen Prozesses, sichert den gleichberechtigten Marktzugang der EWR/EFTA-Staaten zum EU-Binnenmarkt und legt den Grundstein für die zügige Übernahme weiterer mit den ESAs verknüpfter EU-Rechtsakte in das EWR-Abkommen.

Die Übernahme dieses Paketes an Finanzdienstleistungsrechtsakten trägt wesentlich zur Homogenität im Binnenmarkt und damit zum gleichberechtigten, ungehinderten Zugang der Liechtensteinischen Finanzintermediäre (insbesondere in Form der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit) im Rahmen desselben bei.

Regierungschef Adrian Hasler freut sich, dass der Abschluss dieses zentralen Kapitels im Finanzdienstleistungsbereich nunmehr gelungen ist.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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