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ikr: Regierung verabschiedet Bericht an den Landtag betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Strafgesetzbuches

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 12. November 2013 hat die Regierung den Bericht an den Landtag betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) genehmigt. Die Regierung kommt dabei zum Ergebnis, dass das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt.

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 hat der Landtagspräsident der Regierung die Initiative der Abgeordneten Manfred Batliner, Alois Beck, Albert Frick, Johannes Kaiser, Eugen Nägele und Christine Wohlwend vom 14. Oktober 2013 betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches zur Vorprüfung übermittelt. Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes (GVVKG) sieht vor, dass die Regierung innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung überprüft, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.

Die Regierung hat das Initiativbegehren geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Auch die notwendige legistische Überprüfung wurde vorgenommen. Der Bericht betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Strafgesetzbuches wurde dem Landtag übermittelt.

Kontakt:

Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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