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ikr: Abänderung Kundmachungsgesetz: Stellungnahme verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. März 2012 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kundmachungsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Vorlage soll im April in zweiter Lesung im Landtag behandelt werden.

Rechtswirksame elektronische Kundmachung

Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage soll die Rechtsgrundlage für die rechtswirksame elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt sowie die Herausgabe eines elektronischen Amtsblattes im Internet geschaffen werden. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, wonach sich die Informationsbeschaffung - auch im juristischen Bereich - immer mehr in Richtung Internet verlagert.

Elektronisches Amtsblatt

Mit der Einführung des elektronischen Amtsblattes sollen amtliche Kundmachungen künftig rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht werden. Dadurch soll die Informationsbeschaffung erleichtert und beschleunigt werden. "Mit dem vorgeschlagenen dualen System soll zudem sichergestellt werden, dass jene Kundmachungen, die von besonderem Interesse für die Bevölkerung sind, auch weiterhin in den Landeszeitungen abgedruckt werden", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 74 24

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