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ikr: Einführung einer gestaffelten Bestellung der nebenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichte

Vaduz (ots/ikr) -

Nach geltender Rechtslage werden die über 50 nebenamtlichen Richter des Obersten Gerichtshofes, des Obergerichtes, des Kriminal- und des Jugendgerichtes allesamt im 5-Jahres-Turnus bestellt. Dies bedeutet alle fünf Jahre einen sehr grossen Aufwand bei der Auswahl geeigneter Richterkandidatinnen und -kandidaten.

Um diesen Bestellungsprozess zu optimieren, wird eine gestaffelte Bestellung dieser nebenamtlichen Richter vorgeschlagen. Ziel dieser Regelung ist es, dass jedes Jahr höchstens zwei nebenamtliche Richterstellen pro Senat eines ordentlichen Gerichts zu bestellen sind, somit jedes Jahr insgesamt höchstens dreizehn. Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. März einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht verabschiedet.

"Mit der vorgeschlagenen Regelung können die am Bestellungsprozess Beteiligten entlastet werden. Zudem kann vermieden werden, dass zum selben Zeitpunkt allenfalls mehrere oder gar sämtliche nebenamtlichen Richterstellen eines ordentlichen Gerichts neu besetzt werden müssen. Dies führt zu Kontinuität und sichert die Qualität der Rechtsprechung", so Regierungsrätin Aurelia Frick.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. April 2012. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
Tel. +423 236 60 85

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