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pafl: Liechtenstein unterzeichnet das Strafrechtsübereinkommen über Korruption sowie das 2. Zusatzprotokoll zum Rechtshilfeübereinkommen des Europarats

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. November (pafl) - Botschafter Daniel
Ospelt, Ständiger Vertreter Liechtensteins beim Europarat, hat heute 
Dienstag in Strassburg das Strafrechtsübereinkommen über Korruption 
des Europarats unterzeichnet. Liechtenstein unterstreicht damit 
nachdrücklich seinen Willen zur Neuausrichtung seines Finanzplatzes 
und sein Engagement im internationalen Kampf gegen Korruption. Das 
Strafrechtsübereinkommen schreibt die Kriminalisierung 
verschiedenster Formen der Korruption vor (z.B. aktive und passive 
Bestechung von inländischen, ausländischen und internationalen 
Beamten und Parlamentsabgeordneten sowie Privatbestechung). Es 
enthält ferner Bestimmungen zur internationalen Rechtshilfe im 
Bereich der Korruption und zur Bekämpfung von Geldwäscherei von 
Erträgen aus Korruption.
Das Übereinkommen sieht regelmässige Überprüfungen der Umsetzung 
des Übereinkommens in den Vertragsstaaten durch die Staatengruppe 
gegen Korruption des Europarats (GRECO) vor. Der Beitritt zum 
Übereinkommen zieht automatisch die Mitgliedschaft bei GRECO mit 
sich. Diese Mitgliedschaft wurde zur weiteren Verbesserung der 
Reputation Liechtensteins auf den 1. Januar 2010 vorgezogen.
Gleichzeitig hat Botschafter Daniel Ospelt das 2. Zusatzprotokoll 
vom 8. November 2001 zum Übereinkommen des Europarats vom 20. April 
1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet. Das 
Zusatzprotokoll modernisiert das Übereinkommen aus dem Jahr 1959, das
für Liechtenstein seit dem 26. Januar 1970 in Kraft ist. Es schafft 
für die heutige Praxis griffigere Bestimmungen. Seine Bestimmungen 
lehnen sich weitgehend an diejenigen des EU-Rechtshilfeabkommens vom 
29. Mai 2000 und des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. 
Juni 1990 an (z.B. die Einvernahme per Video- und Telefonkonferenzen,
die Rückgabe von Deliktsgut oder die grenzüberschreitende 
Observation). Das Zusatzprotokoll ändert nichts am Kerngehalt des 
Übereinkommens. Der Ratifikationsprozess soll in beiden Fällen im 
Jahr 2010 abgeschlossen werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Peter Matt
T+ 423 236 60 54

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