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pafl: Abänderung des Staatspersonalgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 26. Mai 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung des Staatspersonalgesetzes an den Landtag verabschiedet. 
Darin beantragt sie, Artikel 5 des Gesetzes, welcher die 
Stellenplanung regelt, erst am 1. Januar 2011 in Kraft treten zu 
lassen, anstatt bereits 2009.
In der geltenden Fassung des Staatspersonalgesetzes ist 
vorgesehen, dass Artikel 5 am 1. Januar 2009 in Kraft tritt und 
erstmals für das Rechnungsjahr 2010 angewendet werden soll. Gemäss 
Artikel 5 steuert die Regierung in Zukunft die Stellen über die 
Lohnsumme, sodass die einzelnen Stellen nicht mehr vom Landtag 
bewilligt werden müssen. Dieser neu gewählte Ansatz bedingt 
verschiedene arbeitsintensive Vorbereitungsarbeiten, so unter anderem
die Realisierung eines umfangreichen und sehr komplexen Berichts- und
Rapportierungssystems. Aufgrund der später als im Projektplan der 
zuständigen Stellen vorgesehen Behandlung des Berichtes und Antrages 
im Landtag sowie weiteren Verzögerungen kann der ursprünglich 
vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden. Die Regierung 
beantragt deshalb, dass diese Bestimmung erst am 1. Januar 2011 in 
Kraft tritt und erstmals für das Rechnungsjahr 2012 Anwendung findet.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck, Ressortsekretär des Regierungschefs
Tel.: +423 236 64 40

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