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pafl: Regierung beschliesst weitere Schritte in Sachen "Qualifizierte Signaturen"

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. September (pafl) - Seit Anfang 2007
verfügt das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt über die 
notwendige Infrastruktur, um Dokumente mit Hilfe von qualifizierten 
Signaturen elektronisch unterschreiben zu können. Aufgrund der 
positiven Erfahrungen hat die Regierung in der Sitzung vom 18. 
September 2007 die nächsten Schritte beschlossen: Einerseits werden 
die massgebenden Mitarbeitenden der Landesverwaltung mit einer 
entsprechenden Infrastruktur ausgestattet und andererseits werden 
gezielte Massnahmen und Vorarbeiten zur Verbreitung von 
qualifizierten Signaturen sowohl im Geschäfts- als auch im 
Privatumfeld eingeleitet.
Fokus auf qualifizierte Signaturen
Die Landesverwaltung hat sich im Sinne eines möglichst grossen 
Nutzens und Einsatzgebietes bewusst dazu entschlossen, von Beginn weg
auf die höchste Qualitätsstufe in Form von qualifizierten Signaturen 
mit europaweiter Anerkennung zu setzen. Im Gegensatz zu 
fortgeschrittenen Signaturen ermöglicht dies dem Signaturinhaber, 
Dokumente elektronisch zu signieren, die den per Gesetz händisch 
unterschriebenen Dokumenten gleichgestellt sind und deren Signatur 
europaweit anerkannt ist. Für den Verkehr mit der Landesverwaltung 
und die Nutzung der neuen, prozessorientierten Applikationen im 
Verwaltungsportal www.llv.li werden aus den vorstehenden Gründen nur 
qualifizierte Signaturen verwendet werden können.
Landesverwaltung mit Vorreiterrolle
Gemäss Projektplanung stattet die Landesverwaltung unter 
Federführung des Amtes für Personal und Organisation als erster 
Betrieb im Fürstentum Liechtenstein bis Ende 2008 alle massgebenden 
Mitarbeitenden schrittweise mit qualifizierten Signaturen aus.
Auf diese Weise wird in der Landesverwaltung eine äusserst moderne
Infrastruktur aufgebaut, um effiziente und sichere elektronische 
Dienstleistungen zu ermöglichen. Ausserdem können im Rahmen dieser 
Arbeiten praktische Erfahrungen für die Verbreitung von 
qualifizierten Signaturen auf den Geschäfts- sowie Privatbereich 
gesammelt werden.
eID und elektronischer Aufenthaltsausweis
Auf Mitte 2009 ist die Einführung einer elektronischen 
Identitätskarte (eID) sowie eines elektronischen Aufenthaltsausweises
geplant. Beide Ausweise werden im Kreditkartenformat realisiert und 
standardmässig mit einem Chip ausgestattet. Auf diesen Chip kann auf 
Wunsch des Ausweisinhabers eine qualifizierte Signatur gespeichert 
werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, dass auf einer einzigen Karte 
sowohl die Papier- als auch die digitale Identität abgebildet wird.
Anlaufstelle und fundierte Information
Mit der Einführung von qualifizierten Signaturen nimmt sich die 
Regierung eines äusserst wichtigen und fortschrittlichen Themas an, 
das für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein in Zukunft von grosser 
Bedeutung sein wird.
In den nächsten Monaten werden die Kunden fundiert über dieses 
komplexe Thema sowie die damit verbundenen Möglichkeiten informiert. 
Dazu wird beim Amt für Personal und Organisation eine Anlaufstelle 
eingerichtet, die dieses Thema gezielt betreuen und sowohl 
entsprechende Anfragen von Seiten der Wirtschaft bearbeiten als auch 
aktiv neue Einsatzgebiete prüfen wird.

Kontakt:

Amt für Personal und Organisation
Peter Mella
Tel.: +423 236 66 60

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