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Fürstentum Liechtenstein

Verfahrenserleichterungen durch Rechtsauskünfte

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag über das Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum
Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht. Liechtenstein ist bereits seit 1973 Vertragsstaat des
Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches
Recht. Dieses Übereinkommen sieht die Errichtung eines Systems vor,
das den nationalen Gerichtsbehörden ermöglicht, über gewisse Gebiete
ausländischen Rechts Auskünfte zu erhalten.
Mit dem Zusatzprotokoll von 1978 wird der Anwendungsbereich des
Übereinkommens um Auskünfte über Strafrecht, Strafverfahrensrecht und
die Gerichtsverfassung auf dem Gebiet des Strafrechts sowie über die
Vollstreckung und den Vollzug von Strafen erweitert. Es wird
ausserdem festgelegt, dass das Ersuchen um Auskünfte nicht nur von
einem Gericht, sondern auch von einer anderen zuständigen
Justizbehörde ausgehen kann, und zwar nicht nur für ein bereits
anhängiges Verfahren, sondern schon dann, wenn die Einleitung eines
Verfahrens in Aussicht gestellt ist.
Der Zugang zu Auskünften über ausländisches Recht stellt ein
wichtiges Mittel zur Erleichterung der internationalen Rechtshilfe
dar. Auch die liechtensteinischen Justizbehörden kommen immer wieder
in die Lage, Auskünfte über ausländisches Recht für die effiziente
Wahrnehmung ihrer Aufgaben in inländischen Verfahren zu benötigen.
Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls kann Liechtenstein seine
Bereitschaft erneut zum Ausdruck bringen, zu einer Stärkung der
internationalen Rechtshilfe im Kampf gegen das grenzüberschreitende
Verbrechen beizutragen.

Kontakt:

Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236'60'24)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 639 2002/2516 27. November 2002

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