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Erdbebenrisiko darf auch in Liechtenstein nicht unterschätzt werden

Vaduz (ots)

Die Gefahr von Erdbeben in Liechtenstein gilt im
weltweiten Vergleich als eher gering. Dennoch kann und darf die
Problematik nicht vernachlässigt werden. Gemäss den Erkenntnissen der
schweizerischen Erdbebenforschung zählt das Rheintal wie auch das
Rhonetal im Wallis zu den relativ stark gefährdeten Gebieten. Ein
Erdbeben mit der Stärke 5,5 - 6 auf der Richterskala könnte auch in
Liechtenstein zu grossen Schäden führen.
Das Baugesetz stellt für Bauten und Anlagen eine Reihe von
bautechnischen Anforderungen und Vorschriften auf. Sie müssen unter
anderem auch erdbebensicher geplant und ausgeführt werden. Das
Hochbauamt hat als Baubewilligungsbehörde zusammen mit einer
Arbeitsgruppe der Liechtensteinischen Ingenieur- und
Architektenvereinigung (lia) das Thema der Erdbebensicherheit
aufgegriffen. Diese Untersuchungen ergeben, dass trotz klarer
gesetzlicher Vorschriften die Erdbebensicherheit auch bei Neubauten
nicht immer nachgewiesen ist.
Es ist Aufgabe des Staates, darauf zu achten, dass Vorschriften
auch eingehalten werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kennt
Liechtenstein keine amtliche Prüfstatik, d.h. die Überprüfung der
statischen Sicherheit von Bauten und Anlagen im Zeitpunkt der
Erteilung der Baubewilligung. Die Verantwortung für die statische
Sicherheit tragen der Bauherr und sein beauftragter Bauingenieur.
Gemäss Baugesetz ist zwar das Hochbauamt ermächtigt, jederzeit die
Vorlage von rechnerischen Nachweisen zu verlangen. In der Praxis
wurde dies jedoch nur in Ausnahmefällen vorgenommen.
Die offensichtlich unterschätzte Problematik der
Erdbebensicherheit verlangte ein Handeln der lia und des
Hochbauamtes. Es wurde gemeinsam ein praktikables Verfahren
erarbeitet, um künftig die Erdbebensicherheit von Neubauten und bei
grösseren Umbauten gewährleisten zu können. Das Hochbauamt und die
lia werden in den nächsten Tagen eine diesbezügliche
Informationsveranstaltung durchführen. Angesprochen werden nicht nur
die Baustatiker sondern insbesonders auch die Architekten. Viele
Baufachleute sind immer noch der Meinung, die Erdbebensicherung neuer
Bauwerke verursache wesentliche Mehrkosten. Dies ist nicht der Fall,
wenn Architekt und Bauingenieur bereits frühzeitig den
Architekturentwurf mit einer erdbebensicheren Baukonstruktion
koordinieren. Angesprochen ist aber auch die Bauherrschaft.
Es ist vorgesehen, voraussichtlich im März 2003 das Prüfverfahren
der Erdbebensicherheit im Baubewilligungsverfahren für Neubauten und
statisch bedeutsame Umbauten konsequent einzusetzen. Wenn frühzeitig
eine Koordination zwischen Entwurf und Baustatik stattfindet, wird
eine eigentliche Prüfstatik zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit
nur bei besonders wichtigen und gefährdeten sowie bei grossen Bauten
und Anlagen notwendig werden. Auch dieses Verfahren ist grundsätzlich
problemlos, effizient und ohne nennenswerte Mehrkosten, wenn
frühzeitig die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauingenieur
erfolgt.

Kontakt:

Ressort: Bauwesen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Hochbauamt, Tel. +423/236'60'72

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 636

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