Umlaufbeschlüsse in Österreich erstmals vollständig digital: Resolvio integriert ID Austria für qualifizierte elektronische Signatur
Heilbronn (ots)
Österreichische Unternehmer können ihre Umlaufbeschlüsse ab sofort mit der staatlichen ID Austria qualifiziert elektronisch signieren - vollständig digital, ohne Papier und ohne Postweg. Die Resolvio GmbH integriert die ID Austria, die bereits von der großen Mehrheit österreichischer Unternehmer für FinanzOnline und das Digitale Amt genutzt wird, nahtlos in ihre Plattform für digitale Beschlussfassung.
Schriftform als Digitalisierungshürde
Für Umlaufbeschlüsse in österreichischen Gesellschaften gilt ein strenges Schriftlichkeitsgebot. Bei der GmbH schreibt § 34 GmbHG die Schriftform zwingend vor - eine einfache E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht und macht Beschlüsse im Streitfall anfechtbar. In der Praxis bedeutete das bisher: Unterschriftenmappen per Post versenden, händisch unterzeichnen lassen und wochenlang auf den Rücklauf warten. Dieser Medienbruch hat die Digitalisierung der Gremienarbeit bislang an einer entscheidenden Stelle ausgebremst.
Europäischer Goldstandard der digitalen Signatur
Die europäische eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen elektronischer Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES ist die höchste Sicherheitsstufe - sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem staatlich anerkannten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird. Die Identität der Unterzeichnenden wird dabei vorab streng geprüft. Genau diese höchste Stufe integriert Resolvio mit ID Austria in den Beschluss-Workflow.
Umlaufbeschluss per Smartphone
Resolvio integriert damit die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem eIDAS-Standard nahtlos in den digitalen Beschluss-Workflow. Gesellschafter und sonstige Gremienmitglieder signieren ihre Stimmabgabe direkt mit ihrer ID Austria. Der gesamte Vorgang findet digital in einer Anwendung statt: von der Vorbereitung des Beschlusses über die Abstimmung bis zur rechtssicheren Dokumentation.
Der Unterschrift auf Papier gleichgestellt
Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt - sowohl nach der europäischen eIDAS-Verordnung als auch nach dem österreichischen Signaturgesetz. Die Signatur erfolgt über den österreichischen Vertrauensdienstleister A-Trust, der die technische Infrastruktur hinter ID Austria bereitstellt. Neue Kartenlesegeräte oder Tokens sind nicht erforderlich - das Smartphone genügt. Detaillierte Informationen zur Funktionsweise unter resolvio.com/umlaufbeschluss-digital/qes/oesterreich-id-austria.
"Viele Gesellschafter unterschätzen das Risiko, das ein formunwirksamer Umlaufbeschluss mit sich bringt. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur über ID Austria lässt sich das Schriftformerfordernis rechtssicher erfüllen - ohne den Umweg über Papier und Post", erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Hubertus Scherbarth, Geschäftsführer der Resolvio GmbH.
Nicht nur für die GmbH
Resolvio unterstützt die qualifizierte elektronische Signatur nicht nur für die GmbH, sondern für eine Vielzahl von Rechtsformen - von Kapitalgesellschaften über Genossenschaften und Vereine bis hin zu Wohnungseigentümergemeinschaften. Ob eine QES zwingend erforderlich ist oder eine einfache digitale Abstimmung genügt, hängt dabei von der jeweiligen Rechtsform und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Mit Resolvio sind Unternehmer für alle Anforderungen gut vorbereitet.
Qualifizierte Signatur für den DACH-Raum
Neben ID Austria für Österreich unterstützt Resolvio den Online-Ausweis (eID) in Deutschland sowie qualifizierte elektronische Signaturen in der Schweiz. Damit steht Unternehmen und Organisationen im gesamten deutschsprachigen Raum eine durchgängig digitale und rechtssichere Beschlussfassung zur Verfügung. Weitere Informationen und eine kostenfreie Testmöglichkeit unter https://resolvio.com/umlaufbeschluss-digital/qes.
Über Resolvio
Die Resolvio GmbH wurde 2022 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Heilbronn. Geschäftsführer ist Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A, Rechtsanwalt und Steuerberater. Für die Resolvio Software ist ein Board aus Juristen, Software-Entwicklern und Sicherheitsexperten verantwortlich. Die Software entstand aus gesellschaftsrechtlicher Forschung an der Universität Heidelberg. Ihre Entwicklung zum marktreifen Produkt wurde u.a. von der Schwarz-Gruppe (Campus Founders) und der Landesbank Baden-Württemberg gefördert. Neben der Resolvio Software für digitale Beschlussfassung mit integrierter qualifizierter elektronischer Signatur (QES) bietet das Unternehmen eine innovative, KI-gestützte Lösung für den Jahresabschluss von Holding-Gesellschaften an.
Pressekontakt:
Felix Buchmüller (felix.buchmueller@resolvio.com)
Resolvio GmbH
Hubertus Scherbarth
Emser Straße 119
56076 Koblenz
hubertus.scherbarth@resolvio.com