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Beschwerde gegen "Neue Zürcher Zeitung" gutgeheissen
Bern (ots)
Parteien: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS c. "Neue Zürcher Zeitung"
Themen: Wahrheitssuche / Berichtigungspflicht
Beschwerde gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gegen die "Neue Zürcher Zeitung" gutgeheissen. Im Zentrum stand ein Artikel über die Entschädigung der Beraterin von Bundesrätin Viola Amherd, Brigitte Hauser-Süess.
Die Zeitung hatte gestützt auf einen Honorarvertrag ein hypothetisches Jahreseinkommen von über 400'000 Franken hochgerechnet und daraus geschlossen, die Beraterin verdiene mehr als der US-Präsident. Das VBS widersprach und bezeichnete die Berechnung als irreführend, weil sie zentrale Bestandteile der Vergütung sowie Abzüge ausser Acht lasse. Die effektive Entschädigung liege deutlich tiefer und entspreche weitgehend dem früheren Lohnverhältnis.
Der Presserat teilt diese Einschätzung. Die "Neue Zürcher Zeitung" habe ein vereinbartes Kostendach unzulässig mit effektivem Einkommen gleichgesetzt und behördliche Angaben ungenügend überprüft. Angesichts der grossen Differenz zwischen eigener Hochrechnung und offiziellen Zahlen wären vertiefte Abklärungen nötig gewesen. Dadurch seien die zentralen Aussagen des Beitrags sachlich verzerrt worden.
Zudem kritisiert der Presserat, dass die Zeitung ihre Darstellung nach einer öffentlichen Klarstellung nicht ausreichend korrigierte.
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