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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "Le Temps" abgewiesen

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Le Temps"

Thema: Wahrheitssuche

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

In einem Artikel über die dramatische Lage in Gaza im Jahr 2024 beschreibt "Le Temps" eine Verteilung von Nahrungsmittelhilfe, die in einem Blutbad endete, nachdem "die Armee auf Tausende hungernder Zivilisten" geschossen hatte, die sich "auf den Konvoi" von "etwa dreißig Lastwagen" stürzten. Dieser Kontext liefert den Hintergrund für eine tiefergehende Analyse der Gründe für die "Verachtung" und die "Angst", die auf beiden Seiten in dieser Region der Welt herrschen. Dabei wird in einem Absatz, der auf den Sechstagekrieg von 1967 als erklärendes Element zurückgreift, verwendet der Artikel einen Begriff ("angegriffen"), der vom Beschwerdeführer hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für den Ausbruch des Konflikts beanstandet wird.

Abgesehen von der möglichen Mehrdeutigkeit dieses Wortes und seiner Verwendung muss festgestellt werden, dass der historische Rückblick nicht den Hauptschwerpunkt dieses Artikels bildet, der im Übrigen kritisch gegenüber den Militäroperationen des Staates Israel im Gazastreifen eingestellt ist. Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde daher mit der Begründung ab, dass die Verwendung dieses Begriffs im Artikel von "Le Temps", auch wenn sie fragwürdig sein mag, keinen Verstoss gegen die Berufsethik im Hinblick auf die Wahrheitsfindung darstellt, die im Zentrum der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten steht.

Stellungnahme 7/2026

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
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3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
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