Fristverlängerung für die Einreichung der MWST-Abrechnung
Vaduz (ots)
Die MWST-Abrechnungen für das 2. Quartal 2026 sowie das 1. Semester 2026 müssten grundsätzlich innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode, also bis Ende August 2026, im eMWST-Portal erfasst werden. Da die Nutzung des eMWST-Portals derzeit nicht möglich ist, wird die Einreichefrist für diese Abrechnungen um 30 Tage bis Ende September 2026 verlängert. Sämtliche weiteren im August 2026 ablaufenden Einreichefristen werden ebenfalls bis Ende September 2026 erstreckt.
Keine Fristerstreckung für die Zahlung
Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt keine Fristverlängerung, da die Ermittlung sowie die Zahlung der Steuerschuld nicht zwingend über das eMWST-Portal erfolgen müssen. Die Zahlung für das 2. Quartal 2026 und das 1. Semester 2026 hat somit weiterhin bis Ende August 2026 zu erfolgen.
Bei der Zahlung sind als Referenz die MWST-Nummer sowie der Name der Unternehmung anzugeben, damit die Steuerverwaltung die Zahlung dem richtigen Unternehmen zuordnen kann. Die Kontoinformationen sowie ein allgemeiner QR-Code für MWST-Rechnungen sind auf der Homepage der Steuerverwaltung (www.stv.llv.li) unter der Rubrik "Bankverbindung" abrufbar.
Mehrwertsteuerguthaben
Weist ein Unternehmen ein Mehrwertsteuerguthaben auf, können die notwendigen Informationen zur Prüfung und Auszahlung bei der Steuerverwaltung eingereicht werden (E-Mail: info.mwst.stv@llv.li).
Kontakt
Für weitere zeitkritische Mehrwertsteuergeschäfte, wie beispielsweise Eintragungen und Löschungen, steht die Steuerverwaltung unter info.mwst.stv@llv.li oder telefonisch unter +423 236 73 13 zur Verfügung.
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Steuerverwaltung
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