Bericht und Antrag betreffend die Annahme und zweckgebundene Verwendung von Drittmitteln für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Landesbibliothek verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Bericht und Antrag betreffend die Annahme und zweckgebundene Verwendung von Drittmitteln für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt.
Für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek hat der Landtag 2019 einen Verpflichtungskredit von CHF 22.0 Mio. genehmigt. Die Gemeinde Vaduz unterstützt das Projekt mit einem (nichtindexierten) Investitionskostenbeitrag in der Höhe von CHF 3.3 Mio. Der Landtag hat 2023 Ergänzungskredite in Höhe von insgesamt CHF 2.0 Mio. für Nachhaltigkeit und Ökologie, für Aussenraumgestaltung und Biodiversität sowie den bis 2022 aufgelaufenen Teil der Teuerung auf den Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Vaduz genehmigt. Im Februar 2024 zeigte sich, dass ein zusätzlicher Kreditbedarf von CHF 5.43 Mio. besteht, um das Bauprojekt realisieren zu können. Die Regierung hat daher dem Landtag einen entsprechenden Ergänzungskredit für bautechnische Massnahmen in Höhe von CHF 5.43 Mio. sowie einen Ergänzungskredit in Höhe von CHF 2.14 Mio. für die Aufstockung der Bauherrenreserve zur Genehmigung vorgelegt. Der Landtag hat im Juni 2024 beide Ergänzungskredite abgelehnt.
Nach der Ablehnung der Ergänzungskredite hat die Regierung im Juli 2024 beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen und Gespräche mit der Gemeinde Vaduz sowie gemeinnützigen Stiftungen und privaten Institutionen zu führen, um die notwendige Zusatzfinanzierung bereitstellen zu können. Die Gemeinde Vaduz hat sich bereit erklärt, ihren Investitionskostenbeitrag von CHF 3.3 Mio. um CHF 5.43 Mio. auf gesamthaft CHF 8.73 Mio. zu erhöhen. Zudem haben Stiftungen und Private Drittmittel in Form von Schenkungen in Höhe von CHF 1.65 Mio. zugesichert. Die Drittmittel sind zweckgebunden, d.h. dürfen nur für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Liechtensteinische Landesbibliothek eingesetzt werden. Details sind in Schenkungsverträgen zwischen dem Land Liechtenstein und den jeweiligen Geschenkgebern festgehalten. Die Schenkung der Gemeinde ist an gewisse mit dem Gebäude der Landesbibliothek verknüpfte Gegenleistungen, wie z.B. Mitnutzungsrechte von Räumlichkeiten und Flächen, gebunden.
Auch wenn die Regierung entschieden hätte, das ausgearbeitete Projekt nicht weiterzuverfolgen, hätte das Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz saniert werden müssen. Bautechnisch entspricht das Gebäude den Standards aus der Zeit der Planung in den frühen 1970er-Jahren und wurde seit dessen Bezug nie verbessert. Bei einer notwendigen Sanierung des Gebäudes, unabhängig von dessen zukünftiger Nutzung, ob als Bibliothek oder als Verwaltungsbau, ist mit Investitionen von rund CHF 30.0 Mio. bis CHF 40.0 Mio. zu rechnen. Diese Kosten müsste das Land selbst aufbringen, zumal dann der Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Vaduz und die Schenkungen der Privaten in Höhe von gesamthaft CHF 10.38 Mio. wegfallen würden.
Mit der Vorlage informiert die Regierung den Landtag über die zusätzliche Finanzierung durch Dritte (Gemeinde und Private) und die Konsequenzen auf die Kosten sowie über den Zeitplan.
Mit der Annahme und zweckgebundenen Verwendung der Finanzmittel ist die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek inkl. 10% Bauherrenreserve gesichert und die Regierung kann den im Februar 2024 beschlossenen und im Juli 2024 verlängerten Planungsstopp aufheben.
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