Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Aktuelle Information zur Wolfssituation in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Nach den drei Wildtierrissen sowie der Beantwortung von Medienanfragen erfolgt mit dieser Mitteilung eine Einordnung der jüngsten Ereignisse.

Bestand und Verbreitung des Wolfs in Liechtenstein

Da Liechtenstein eine dichte und weitgestreute Siedlungsstruktur aufweist, können Siedlungen innerhalb der Bewegungsräume der Wölfe liegen. In den Wintermonaten wandern zudem Wildtiere in tiefere Lagen, denen Wölfe folgen. Sichtungen von Wölfen in Siedlungsnähe sind in dieser Zeit deshalb sehr wahrscheinlich, bedeuten aber grundsätzlich keine Gefahr.

Eine Übersicht über die Wolfsnachweise in Liechtenstein ist auf der Webseite des Amtes für Umwelt verfügbar:

https://www.llv.li/de/privatpersonen/freizeit-umwelt-und-tierhaltung/jagd-und-wildtiere/wolf

Einordnung der aktuellen Rissereignisse

Rissfälle werden nach standardisierten Verfahren abgeklärt. Dazu gehören Spurensicherung, Dokumentation sowie gegebenenfalls genetische Untersuchungen. Informationen zu den Analysen werden veröffentlicht, sobald die fachlichen Abklärungen zuverlässig sind.

Ereignisse wie Wildtierrisse sind im Rahmen der natürlichen Ausbreitung des Wolfs nicht aussergewöhnlich. Die Bewertung von Rissereignissen sowie allfällige Massnahmen richten sich nach den Vorgaben des Konzepts Wolf Liechtenstein und sind international gebräuchlich. Das Konzept definiert die zentralen Grundsätze des Wolfsmanagements im Land und enthält klare Regelungen zur Schadensermittlung, Entschädigung sowie zur Beurteilung schadenstiftender Wölfe.

Die Schadensschwellen, ab denen Massnahmen gegen einzelne Wölfe oder Wolfsrudel zulässig sind, entsprechen jenen in der Schweiz.

Rechtsgrundlagen in Liechtenstein

Der Wolf ist in Liechtenstein eine streng geschützte Tierart. Sein Schutz ergibt sich aus dem Naturschutzgesetz, der Verordnung über spezifisch geschützte Pflanzen- und Tierarten sowie aus internationalen Verpflichtungen, insbesondere der Berner Konvention. Eingriffe sind unter engen gesetzlichen Voraussetzungen jedoch zulässig, etwa bei erheblichen Gefährdungen oder grossen Schäden.

Einordnung für die Bevölkerung

Aktuell bestehen keine Hinweise auf Veränderung des bisher unauffälligen Verhaltens (bisher unbedenklich) von Wölfen oder auf eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Alltag kann wie gewohnt fortgeführt werden.

Ausblick

Das Amt für Umwelt verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und setzt die vorgesehenen Massnahmen nach Bedarf und gemäss den Vorgaben des Wolfskonzepts um. Neue Erkenntnisse oder relevante Ereignisse werden zeitnah über verschiedene Kanäle kommuniziert. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt, den Gemeinden, den Landwirtinnen und Landwirten und den Jagdgemeinschaften wird fortgeführt.

Pressekontakt:

Amt für Umwelt
Anna Weber, Abteilungsleiterin Wald und Landschaft
T +423 236 67 77
anna.weber@llv.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 02.04.2026 – 13:45

    Alpinformationsveranstaltung zur Vorbereitung auf die Alpsaison

    Vaduz (ots) - Am 1. April 2026 fand die jährliche Alpinformationsveranstaltung statt, die einen Überblick über die vergangene und kommende Alpsaison bot. Sebastian Menzel, Abteilungsleiter Landwirtschaft des Amtes für Umwelt, informierte über die kommende Alpsaison, insbesondere über organisatorische Aspekte oder im Jahr 2026 anstehende Arbeiten wie die bevorstehende Ausarbeitung der neuen Bewirtschaftungspläne. ...

  • 01.04.2026 – 17:03

    AIBA-Verwaltungsrat: Konstantin Matt folgt auf Ingrid Frommelt

    Vaduz (ots) - In ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. März 2026, hat die Regierung Konstantin Matt für die Mandatsperiode vom 10. April 2026 bis 9. April 2030 neu in den Verwaltungsrat der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) bestellt. Er übernimmt den Sitz von Ingrid Frommelt, die dem Gremium aufgrund der Mandatszeitbeschränkung künftig nicht mehr angehören wird. Der Verwaltungsrat der AIBA setzt ...