Aktuelle Information zur Wolfssituation in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Nach den drei Wildtierrissen sowie der Beantwortung von Medienanfragen erfolgt mit dieser Mitteilung eine Einordnung der jüngsten Ereignisse.
Bestand und Verbreitung des Wolfs in Liechtenstein
Da Liechtenstein eine dichte und weitgestreute Siedlungsstruktur aufweist, können Siedlungen innerhalb der Bewegungsräume der Wölfe liegen. In den Wintermonaten wandern zudem Wildtiere in tiefere Lagen, denen Wölfe folgen. Sichtungen von Wölfen in Siedlungsnähe sind in dieser Zeit deshalb sehr wahrscheinlich, bedeuten aber grundsätzlich keine Gefahr.
Eine Übersicht über die Wolfsnachweise in Liechtenstein ist auf der Webseite des Amtes für Umwelt verfügbar:
https://www.llv.li/de/privatpersonen/freizeit-umwelt-und-tierhaltung/jagd-und-wildtiere/wolf
Einordnung der aktuellen Rissereignisse
Rissfälle werden nach standardisierten Verfahren abgeklärt. Dazu gehören Spurensicherung, Dokumentation sowie gegebenenfalls genetische Untersuchungen. Informationen zu den Analysen werden veröffentlicht, sobald die fachlichen Abklärungen zuverlässig sind.
Ereignisse wie Wildtierrisse sind im Rahmen der natürlichen Ausbreitung des Wolfs nicht aussergewöhnlich. Die Bewertung von Rissereignissen sowie allfällige Massnahmen richten sich nach den Vorgaben des Konzepts Wolf Liechtenstein und sind international gebräuchlich. Das Konzept definiert die zentralen Grundsätze des Wolfsmanagements im Land und enthält klare Regelungen zur Schadensermittlung, Entschädigung sowie zur Beurteilung schadenstiftender Wölfe.
Die Schadensschwellen, ab denen Massnahmen gegen einzelne Wölfe oder Wolfsrudel zulässig sind, entsprechen jenen in der Schweiz.
Rechtsgrundlagen in Liechtenstein
Der Wolf ist in Liechtenstein eine streng geschützte Tierart. Sein Schutz ergibt sich aus dem Naturschutzgesetz, der Verordnung über spezifisch geschützte Pflanzen- und Tierarten sowie aus internationalen Verpflichtungen, insbesondere der Berner Konvention. Eingriffe sind unter engen gesetzlichen Voraussetzungen jedoch zulässig, etwa bei erheblichen Gefährdungen oder grossen Schäden.
Einordnung für die Bevölkerung
Aktuell bestehen keine Hinweise auf Veränderung des bisher unauffälligen Verhaltens (bisher unbedenklich) von Wölfen oder auf eine Gefährdung für die Bevölkerung. Der Alltag kann wie gewohnt fortgeführt werden.
Ausblick
Das Amt für Umwelt verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und setzt die vorgesehenen Massnahmen nach Bedarf und gemäss den Vorgaben des Wolfskonzepts um. Neue Erkenntnisse oder relevante Ereignisse werden zeitnah über verschiedene Kanäle kommuniziert. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt, den Gemeinden, den Landwirtinnen und Landwirten und den Jagdgemeinschaften wird fortgeführt.
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Anna Weber, Abteilungsleiterin Wald und Landschaft
T +423 236 67 77
anna.weber@llv.li