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Swiss Engineering STV: Anliegen der Ingenieure und Architekten im öffentlichen Beschaffungswesen zu wenig berücksichtigt

Zürich (ots)

Swiss Engineering STV begrüsst die Totalrevision
des öffentlichen Beschaffungswesens, allerdings mit Vorbehalten. Der
Berufsverband fordert die Abschaffung kantonaler Sonderregelungen und
eine Erhöhung der Schwellenwerte für Ausschreibungsverfahren.
Für die Beschaffung von Bauten, Waren und Dienstleistungen wenden
Gemeinden, Kantone und der Bund jährlich rund 34 Milliarden Franken
auf (Stichjahr 2004). Dies entspricht 25 Prozent der gesamten
Staatsausgaben und 8 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Davon liessen
sich laut einer Studie mit der geplanten Totalrevision des
Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen jährlich rund
400 Millionen Franken einsparen. Im Vordergrund der Revision stehen
Modernisierung, Flexibilisierung, Harmonisierung und die Klärung von
Sachverhalten und Begriffen. Swiss Engineering STV begrüsst die
Totalrevision grundsätzlich. Der Berufsverband ist überzeugt, dass
das Gesetz in seiner neuen Form insgesamt eine bessere Regelung als
das heute geltende Recht darstellt und grosse Fortschritte mit sich
bringen wird.
Harmonisierung geht zu wenig weit
Die geplante Harmonisierung der Bundes- und Kantonsvorschriften
ist für Swiss Engineering STV ein wichtiger Schritt - sie erreicht
das Ziel jedoch bei weitem nicht. Für den Berufsverband ist es
unverständlich, weshalb an verschiedenen Orten der Schweiz
unterschiedliche Regelungen für die öffentliche Beschaffung gelten
sollen. Wenn ein Anbieter in verschiedenen Kantonen tätig ist, muss
er je nach Ort anders offerieren - ein beträchtlicher Mehraufwand,
der die Kosten unnötig in die Höhe treibt. Swiss Engineering STV
spricht sich deshalb dezidiert für die Abschaffung aller kantonalen
Sonderregelungen aus und würde auch eine mittelfristige Änderung auf
Verfassungsstufe für eine weitergehende Harmonisierung unterstützen.
Zu tiefe Schwellenwerte
Swiss Engineering STV fordert zudem eine deutliche Erhöhung der
Schwellenwerte für Ausschreibungsverfahren. Unterhalb bestimmter
Schwellenwerte wird angenommen, dass die Kosten eines
Ausschreibungsverfahrens nicht mehr im Verhältnis zum
Beschaffungswert stehen. Die Schwellenwerte sind daher für die
Verfahrenswahl, die Publikationspflicht des Zuschlages und für den
Rechtsschutz massgebend. Da die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren
mit erheblichen Kosten verbunden ist - insbesondere bei komplexen
Planungsaufgaben - sollten die Schwellenwerte so hoch angesetzt
werden, wie es im Rahmen des übergeordneten internationalen Rechts
maximal möglich ist. Dies gilt auch für die Schwelle des
Einladungsverfahren. Swiss Engineering STV fordert, dass der
vorgeschlagene Betrag von 150'000 Franken auf 250'000 Franken erhöht
wird. Der Berufsverband stützt sich dabei auf eine Studie der
Universität St. Gallen, welche im Auftrag der Schweizerischen
Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (usic) erstellt wurde.
Diese hat empirisch nachgewiesen, dass das offene Verfahren für die
Vergabe von Planerleistungen aus volkswirtschaftlicher Sicht erst bei
über 600'000 Franken Sinn macht. Um die Erhöhung einzuführen, schlägt
Swiss Engineering STV eine separate Kategorie "Intellektuelle
Dienstleistungen" mit höheren Schwellenwerten vor.
Swiss Engineering STV sieht zudem die Notwendigkeit begleitender
Massnahmen, um die Totalrevision umzusetzen. Im vorgelegten Entwurf
vermisst der Berufsverband eine Beschreibung der begleitenden
Massnahmen, insbesondere zur Information und Schulung aller
betroffenen Stellen.

Kontakt:

Stefan Arquint
Marketing und Kommunikation
Swiss Engineering STV
Weinbergstrasse 41
CH-8006 Zürich
Tel.: +41/44/268'37'11
Fax: +41/44/268'37'00
E-Mail: stefan.arquint@swissengineering.ch

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