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economiesuisse - Unternehmensjuristengesetz stärkt Standort Schweiz
economiesuisse unterstützt die Schaffung eines Unternehmensjuristengesetzes

Zürich (ots)

economiesuisse unterstützt die vom Bundesrat
vorgeschlagene Schaffung eines Unternehmensjuristengesetzes. Die 
Gewährung eines Berufsgeheimnisses für schweizerische 
Unternehmensjuristen erhöht die Attraktivität unseres Standorts für 
Konzernzentralen und Europa-Hauptquartiere international tätiger 
Unternehmen. Es schafft auch eine Grundlage für eine wirksame 
Compliance und ist ein wichtiger Beitrag zur innerbetrieblichen 
Prävention gegen gesetzeswidriges Verhalten.
Heute können ausländische Konkurrenzunternehmen über ein 
ausländisches Gericht Zugang zu Informationen von Schweizer 
Unternehmen erwirken, die für sie nicht erhältlich wären, wenn das 
Berufsgeheimnis der Schweizer Unternehmensjuristen gesetzlich 
geschützt wäre. Demgegenüber ist das Berufsgeheimnis der 
Unternehmensjuristen in mehreren Ländern wie USA, England, Irland, 
Spanien, Portugal, Australien, Südafrika sowie in Mittel- und 
Südamerika geschützt. Der Schutz des Berufsgeheimnisses entspricht 
damit einem wichtigen Bedürfnis insbesondere von international 
tätigen Schweizer Unternehmen. Von guten Standortbedingungen für 
solche Unternehmen profitieren letztlich auch unzählige KMU als 
Zulieferbetriebe.
Der Schutz der Kommunikation mit den Unternehmensjuristen ist auch
ein Beitrag zur innerbetrieblichen Verhinderung gesetzwidrigen 
Verhaltens: Damit Unternehmensjuristen präventiv auf die Verhinderung
von Gesetzesverstössen des Unternehmens einwirken können, sind sie 
auf Informationen über Risiken und Missstände angewiesen. Der Schutz 
der Kommunikation mit den Unternehmensjuristen erleichtert diesen 
Informationsfluss.
Die Schaffung des neuen Gesetzes ist nötig, weil neben dem 
Berufsgeheimnis auch die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen 
definiert werden müssen, die zu seiner Beanspruchung berechtigen. 
Deshalb wäre nur eine Regelung in den schweizerischen Prozess- und 
Verfahrensordnungen für sich alleine ungenügend.

Kontakt:

Urs Furrer
Telefon: 044 421 35 35
urs.furrer@economiesuisse.ch

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