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BJ: Herausgabe der Abacha-Gelder an Nigeria - Vermögenswerte sind überwiegend offensichtlich kriminellen Ursprungs

(ots)

Bern, 18.8.2004. Die in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Höhe von rund 500 Mio. USD sind überwiegend offensichtlich kriminellen Ursprungs und werden deshalb an Nigeria herausgegeben. Der Entscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Nigeria hat zugesichert, mit diesen Vermögenswerten Entwicklungsprojekte zu finanzieren.

Die nigerianischen Behörden werfen der vom ehemaligen Staatschef 
Sani Abacha gegründeten kriminellen Organisation vor, das Land – 
insbesondere die Nigerianische Zentralbank – jahrelang systematisch 
geplündert zu haben. Sie ersuchten ab 1999 die Schweiz und 
verschiedene andere Länder um Rechtshilfe. Die Schweiz übergab 
Nigeria 2002 und 2003 umfangreiche Rechtshilfeakten (insbesondere 
Bankdokumente). Zudem konnten bisher aufgrund von Vergleichen 
zwischen den Betroffenen und den nigerianischen Behörden sowie 
aufgrund von Einziehungsentscheiden der Staatsanwaltschaft des 
Kantons Genf über 200 Mio. USD aus der Schweiz an Nigeria 
zurückerstattet werden.
Spur der Vermögenswerte verfolgt Gemäss Rechtshilfegesetz ist eine 
Rückgabe von Vermögenswerten auf der Grundlage eines rechtskräftigen 
Einziehungsentscheides des ersuchenden Staates möglich. In 
Ausnahmefällen – wenn die gesperrten Vermögenswerte offensichtlich 
kriminellen Ursprungs sind – ist eine Rückgabe ohne 
Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates möglich. Gestützt auf 
Informationen und Unterlagen aus Nigeria sowie aus den Genfer 
Strafverfahren konnte das BJ vertieft die Spur (paper trail) der 
noch in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder in Höhe von 500 Mio. 
USD verfolgen. Es legt in seinem über 50-seitigen Entscheid 
detailliert dar, dass der überwiegende Teil dieser Vermögenswerte 
offensichtlich kriminellen Ursprungs ist. Das BJ ordnete deshalb die 
Überweisung dieser Vermögenswerte an die Bank für Internationalen 
Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten Nigerias an.
Bei einem geringen Teil der Vermögenswerte in Höhe von rund 7 Mio. 
USD ist der kriminelle Ursprung lediglich wahrscheinlich. Das BJ 
ordnete deshalb die Überweisung auf ein Sperrkonto in Nigeria an. 
Die nigerianischen Behörden werden erst nach dem Erlass eines 
Einziehungsentscheides über diese Gelder verfügen können.
Für Entwicklungsprojekte bestimmt Sowohl Staatspräsident Olusengu 
Obasanjo wie die Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala versicherten 
im letzten Frühjahr den schweizerischen Behörden, dass die 
Abacha-Gelder nach der Überweisung an Nigeria für 
Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im 
Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektriztitäts- und 
Wasserversorgnung) zugunsten der armen und ländlichen Bevölkerung 
verwendet werden sollen. Die Schweizer Vertretung in Abuja wird die 
Verwendung der Abacha-Gelder gemäss diesen Zusicherungen verfolgen.
Entscheid noch nicht rechtskräftig Vorerst bleiben die Abacha-Gelder 
in der Schweiz, da der Entscheid des BJ noch nicht rechtskräftig 
ist. Er kann von den betroffenen Personen innert 30 Tagen beim 
Bundesgericht angefochten werden. Im Falle einer Beschwerde wird das 
Bundesgericht als zweite und letzte Instanz über die Herausgabe 
dieser Gelder an Nigeria entscheiden.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 88

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