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BJ: Die Schweiz und Argentinien wollen verstärkt zusammenarbeiten - Rechtshilfevertrag in Strafsachen paraphiert

(ots)

Bern, 29.04.2004. Die Schweiz und Argentinien wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärkt zusammenarbeiten. Die Delegationen der beiden Länder haben heute in Bern ihre Verhandlungen mit der Paraphierung eines bilateralen Rechtshilfevertrags abgeschlossen. Der Vertrag soll möglichst bald unterzeichnet und anschliessend dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt werden.

Die Schweiz und Argentinien arbeiten im Bereich der Rechtshilfe 
bereits eng zusammen; die meisten lateinamerikanischen 
Rechtshilfeersuchen an die Schweiz stammen aus Argentinien. Der 
ausgehandelte Rechtshilfevertrag lehnt sich an das Europäische 
Rechtshilfeübereinkommen an und wird den Auslieferungsvertrag 
ergänzen, der bereits einige Rechtshilfebestimmungen enthält.
Der neue Rechtshilfevertrag sieht die Schaffung von Zentralbehörden 
vor, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von 
Rechtshilfeersuchen dienen und damit das Rechtshilfeverfahren 
beschleunigen. Der Vertrag wird zudem Klarheit über die 
Voraussetzungen für die Gewährung der Rechtshilfe schaffen und 
moderne Instrumente (z.B. Videokonferenz) einführen. Er regelt zudem 
die Rückgabe von Vermögenswerten und die spontane Übermittlung von 
Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 079 / 214 48 81

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