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Grossratskommission stimmt einer Änderung des Feuerschutzgesetzes zu

Luzern (ots)

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
(RUEK) des Grossen Rates stimmt dem Entwurf einer Änderung des
Gesetzes über den Feuerschutz (B 96) einstimmig zu. Mit der Änderung
wird das Gesetz von den nicht mehr notwendigen Bestimmungen über den
vorbeugenden Brandschutz befreit und behinderte Personen mit
beschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden von der
Feuerwehrersatzabgabepflicht befreit. Die RUEK hat die Vorlage unter
dem Vorsitz von Pius Höltschi (CVP, Aesch) vorberaten.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass neu gesamtschweizerische
Brandschutzvorschriften gelten. Sie wurden von der Vereinigung
Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erarbeitet und durch das
Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse mit Beschluss vom
10. Juni 2004 schweizweit für verbindlich erklärt. Somit entfällt die
Notwendigkeit eigener, kantonaler Regelungen. Die Vorschriften sind
insgesamt etwas liberalisiert worden und bieten nun für Architekten
und die Baubranche mehr Spielraum. Im Gegenzug wird aber mehr
Eigenverantwortung verlangt. Das bisherige Sicherheitsniveau wird mit
der Änderung respektive Vereinheitlichung nicht herabgesetzt.
Richtig findet die Kommission auch das Zeichen gegenüber
behinderten Menschen, indem solchen Personen bei beschränkter
wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Feuerwehrpflichtersatzabgabe
erlassen wird. Eine Ausdehnung auf sämtliche behinderte Personen fand
dagegen keine Mehrheit. Im Hinblick auf eine einheitliche Handhabung
wird es als zweckmässig angesehen, diese Vorgabe kantonal zu setzen
und nur den Vollzug auf kommunaler Ebene anzusiedeln.
Im Sinne eines Nachtrags zur Gesetzesrevision wurde schliesslich
eine Änderung zusätzlich in die Vorlage aufgenommen. Die Wahl der
Kaminfegermeister soll neu durch das zuständige Departement und nicht
mehr durch den Gesamtregierungsrat erfolgen. Die politischen
Überlegungen bei solchen Wahlen können auch auf Stufe Departement
berücksichtigt werden. Die Verwaltungsabläufe können so insgesamt
stufengerechter und effizienter ausgestaltet werden.
Die Vorlage ist für die Novembersession des Grossen Rates
traktandiert.

Kontakt:

Pius Höltschi
Kommissionspräsident
Tel. +41/79/448'09'52

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