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Vogelgrippe: Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen ab Dienstag, 25. Oktober 2005, bis Mittwoch, 2. November 2005

Luzern (ots)

Der Bundesrat hat letzte Woche Sofortmassnahmen zur
Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest
(Vogelgrippe) in die Schweiz beschlossen. Im Massnahmenpaket des
Bundesrates zur Vogelgrippe ist auch eine Registrierung der
Geflügelhaltungen enthalten. Um diese Registrierung zu ermöglichen,
bezeichnet das Kantonale Veterinäramt im Einvernehmen mit dem
Gesundheits- und Sozialdepartement die Gemeinde als Meldestelle.
Der Bundesrat hat verordnet, dass die Freilandhaltung für Geflügel
ab dem 25. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 untersagt bleibt. Unter
dieses Verbot fallen alle Hühnervögel, Schwimm- und Laufvögel wie
Hühner, Truthühner, Fasane, Pfaue, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln,
Enten, Gänse, Schwäne, Strausse u.a.. Nicht unter das Verbot fallen
das Ziervögel (Papageien, Wellensittiche, Kanarienvögel u.a.) sowie
die Tauben aller Art.
Neben der Freilandhaltung hat der Bundesrat auch gleichzeitig alle
Geflügelausstellungen und -Märkte über diesen Zeitraum verboten sowie
die Registrierung der Geflügelbestände vorgeschrieben, die innerhalb
einer Woche vorgenommen werden muss.
Diese Registrierung ist sehr hilfreich und bedeutungsvoll für den
Seuchenfall und demnach auch eine wichtige vorsorgliche Massnahme.
Sollte nämlich in der Schweiz ein Seuchenfall bei Wildvögeln oder
beim Hausgeflügel (auch bei Einzeltieren) auftreten, ist es nötig,
innert kurzer Zeit alle Geflügelhaltungen in einem gewissen Umkreis
zu untersuchen und die Tierhalter rasch über die Situation und die zu
treffenden Massnahmen zu informieren. Dies kann nur gewährleistet
werden, wenn die Geflügelhaltungen lokalisierbar sind und die
Behörden sie kennen.
Wer muss seine Tierhaltung wann und wo melden?
Unter die sofortige Meldepflicht fallen alle Tierhalterinnen und
Tierhalter mit meist kleinen, also v.a. Hobby-Geflügelhaltungen, die
noch nicht erfasst sind. Tierhaltungen, deren Tiere bereits durch die
diesjährige landwirtschaftliche Datenerhebung erfasst wurden, sind
bei uns bereits registriert und müssen nicht mehr gemeldet werden.
Die meldepflichtigen Personen werden angehalten, sich ab Dienstag,
25. Oktober 2005 bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Registrierung
muss bis zum 2. November 2005 abgeschlossen sein.
Was ist zu melden?
Bei der Meldestelle sind Name und Adresse der Tierhalterin/des
Tierhalters, der Standort der Geflügelhaltung, die Art der
Geflügelhaltung (z.B. Hobbyhaltung, gewerbliche Haltung,
Weidehaltung, Volierenhaltung usw.), die Art und die Anzahl des
gehaltenen Geflügels anzugeben.
Ab Mitte dieser Woche wird auch im Internet unter
www.veterinaeramt.lu.ch ein elektronisches Formular aufgeschaltet
werden, auf dem Geflügelhaltungen Online gemeldet werden können.
Das Veterinäramt rechnet mit dem Verständnis aller. Die
vorgeschriebenen Massnahmen dienen zum Schutz aller Geflügeltiere und
-haltungen und letztlich der ganzen Bevölkerung.
Bitte beachten Sie die Beilage
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/2578_InfoblattTierhalter.pdf.

Kontakt:

Dr. Paul Infanger
Kantonstierarzt
Tel. +41/41/228'61'35

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