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BUWAL: Gentech-Freisetzung: Neubeurteilung des ETH-Gesuchs durch BUWAL

Bern (ots)

Freisetzungsversuch mit Auflagen bewilligt
Das BUWAL hat den Freisetzungsversuch der ETH Zürich mit 
gentechnisch verändertem Weizen neu beurteilt. Resultat: Der Versuch 
wird mit Auflagen bewilligt. Im September 2002 hatte das UVEK nach 
einer Beschwerde der ETH den Freisetzungsversuch als grundsätzlich 
zulässig und das Umweltrisiko als tragbar eingestuft.
Am 20. November 2001 hatte das BUWAL als Erstinstanz das Gesuch 
der 
ETH Zürich abgelehnt, in Lindau (ZH) einen Freisetzungsversuch mit 
gentechnisch verändertem KP4-Weizen durchzuführen (siehe Kasten). 
Das BUWAL war damals zum Schluss gekommen, wegen mangelnder 
Informationen zum transgenen Weizen sei das Schadenpotenzial nicht 
abschätzbar; der Versuch könne deshalb nicht bewilligt werden. Die 
Gesuchstellerin erhob gegen diesen Entscheid Beschwerde und gelangte 
an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 
(UVEK) als erste Rekursinstanz. Am 12. September 2002 hiess das UVEK 
die Beschwerde gut und wies das Gesuch zur Neubeurteilung zurück an 
das BUWAL. Das UVEK hatte u.a. festgehalten, die Stellungnahmen der 
konsultierten Fachstellen seien stärker zu berücksichtigen; diese 
hatten zwar ebenfalls die fehlenden Informationen bemängelt, sich 
aber unter bestimmten Bedingungen für den Freisetzungsversuch 
ausgesprochen.
Bei seiner Neubeurteilung hat das BUWAL Auflagen formuliert. 
Diese 
entsprechen den Forderungen der konsultierten Fachstellen 
(Bundesamt für Gesundheit, Eidg. Fachkommission für biologische 
Sicherheit und Baudirektion Kanton Zürich). Die ETH wird zudem 
darauf verpflichtet, die im Laufe des Verfahrens gemachten Zusagen 
umzusetzen.
Die Auflagen enthalten u.a.:
- Die Zustellung weiterer Unterlagen an die Bewilligungsbehörde, 
insbesondere über die Bepflanzung der Umgebung mit Weizen und über 
die Einsatz- und Notfallpläne für den Fall aussergewöhnlicher 
Ereignisse. 
- Die Durchführung verschiedener Sicherheitsmassnahmen, 
z.B. Abschrankungen, Pollenzelte, schützende Mantelsaat aus nicht 
gentechnisch veränderten Pflanzen, Isolationsabstände sowie 
Entsorgung der mit der Weizenkrankheit Stinkbrand infizierten Ähren. 
- Die Überwachung der Testparzelle während und nach Abschluss des 
Freisetzungsversuchs sowie die Analyse von Bodenproben in Bezug auf 
das Vorhandensein der gentechnisch in den Weizen eingebrachten Gene 
(Transgene). 
- Die Berichterstattung über den Ablauf des Versuchs und die 
wichtigsten Ergebnisse. 
- Die Durchführung von Untersuchungen zu Fragen der biologischen 
Sicherheit, namentlich zum so genannten horizontalen Gentransfer, zu 
Pollenflug und Auskreuzung, zur Toxizität oder über die Effekte auf 
Wurzelpilze.
Vollzug durch BUWAL und Kanton Zürich Das BUWAL plant, die 
bundesrechtlichen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton zu 
vollziehen; denn zur Überwachung sind lokale Kenntnisse und eine 
hohe zeitliche Präsenz nötig. Das BUWAL will dazu einen Vertrag 
abschliessen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) 
in der Baudirektion des Kantons Zürich.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, 079 687 11 65
- Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 
079 415 99 62
Der Freisetzungsversuch Die ETH Zürich möchte in Lindau (ZH) auf 
8 m2 zwei gentechnisch veränderte Sommerwei-zen im Freilandversuch 
erforschen (Gesamtversuchsfläche 90 m2). Die 1600 Gentech-
Versuchspflanzen enthalten ein so genanntes kp4-Gen, das die Bildung 
des KP4-Proteins reguliert. Das "Killerprotein" KP4 hat eine 
pilzabwehrende Wirkung und soll den Befall des Weizen mit dem so 
genannten Weizenstinkbrand hemmen. Ziel des Versuchs ist es zu 
überprüfen, ob dieser im Gewächshaus festgestellt Effekt auch "im 
Feld" auftritt, d.h. unter natürlichen Bedingungen.

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