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Bericht und Antrag betreffend Ergänzungskredite für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Ergänzungskrediten für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek genehmigt.

Für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek hat der Landtag im Mai 2019 einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 22.0 Mio. genehmigt. Der Verpflichtungskredit wird laufend dem Baukostenindex angepasst. Zusätzlich unterstützt die Gemeinde Vaduz das Projekt mit einem nicht indexierten Investitionskostenbeitrag von CHF 3.3 Mio. Im Oktober 2023 hat der Landtag Ergänzungskredite in Höhe von insgesamt CHF 2.0 Mio. für Nachhaltigkeit und Ökologie, Aussenraumgestaltung und Biodiversität sowie den bis 2022 aufgelaufenen Teil der Teuerung auf den einmaligen Investitionskostenbeitrag der Gemeinde Vaduz genehmigt.

Mit dem aktuell von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag wird für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes ein Ergänzungskredit für zusätzliche bautechnische Massnahmen, schwerpunktmässig in den Bereichen Statik, Elektro, Brandschutz und andere sowie für die Aufstockung der Bauherrenreserve beantragt.

Ende April 2024 konnte bei der Planung des aufgrund der Durchführung eines Architekturwettbewerbs hervorgegangenen Siegerprojekts für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Liechtensteinische Landesbibliothek die Phase Bauprojekt abgeschlossen werden.

Beim Projekt Liechtensteinische Landesbibliothek hat die Bau- und Kostenplanung zunehmend erkennen lassen, dass die genehmigten Kredite nicht ausreichen werden, um das Bauvorhaben umsetzen zu können. Es wurden Einsparmöglichkeiten und Kostenoptimierungen geprüft und umgesetzt. Die Möglichkeiten zur Reduktion der Kosten sind bei Umnutzungen bzw. Umbauten von bestehenden Bauten im Vergleich zu Neubauten jedoch massiv eingeschränkt, weil strukturelle Anpassungen, also die Reduktion von Flächen und Volumina, unter Berücksichtigung des Gebäudebestands kaum möglich sind. Es ist daher, auch gestützt durch mehrere in Auftrag gegebene Gutachten, ein ergänzender Kredit in Höhe von CHF 5.43 Mio. erforderlich, um die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek realisieren zu können.

Schwerpunktmässig wurden drei Themenfelder identifiziert, die die zusätzlichen Kosten auslösen: Statik, Elektroinstallationen und Brandschutz. Die bedingt durch die seit den 1970er-Jahren verschärften Normen in den Themenbereichen Erdbebenschutz und Brandschutz notwendigen Massnahmen sind nicht vollumfänglich in die Kostenermittlung für den Verpflichtungskredit eingeflossen und führen nun zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand. Die zusätzlich erforderlichen bautechnischen Massnahmen wurden erst nach Sondierungsbohrungen in der Phase "Bauprojekt" erkannt. Damit wurde klar, dass die für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz angenommene Eingriffstiefe an der Tragstruktur, welche Grundlage für die ursprüngliche Kostenermittlung als Basis des Verpflichtungskredits im Jahr 2019 war, als zu optimistisch bewertet wurde.

Für Umbauten der Grösse und Komplexität wie die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Liechtensteinische Landesbibliothek, bei denen ein erheblich grösseres Risiko für Unvorhergesehenes als bei Neubauten besteht, ist eine angemessene Bauherrenreserve erforderlich. Aus diesem Grund wird auch ein Ergänzungskredit für die Aufstockung der Bauherrenreserve in Höhe von CHF 2.24 Mio. beantragt.

Der aufgrund der Kostensituation veranlasste Planungsstopp führt dazu, dass sowohl der Baubeginn als auch der Bezug der neuen Liechtensteinischen Landesbibliothek um circa ein Jahr verschoben werden.

Sollte der Landtag dem Ergänzungskredit nicht zustimmen, kann die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek nicht wie vom Landtag im Jahr 2019 entschieden umgesetzt werden.

Der vorliegende Bericht und Antrag enthält zudem allgemeine Überlegungen zum Bau- und Genehmigungsprozess bei staatlichen Hochbauprojekten und skizziert Optionen für zukünftige Bauprojekte. Zu diesen Optionen, die vertieft geprüft werden müssten, gehört die Erhöhung der Bauherrenreserven auf Stufe Verpflichtungskredit in Kombination mit dem Einbezug des Landtags bei der Freigabe von Mitteln aus dieser erhöhten Bauherrenreserve.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li

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