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Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung betreffend Anbindung und Weiterführung einer allfälligen S-Bahn FL-A-CH

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. April 2020 die Interpellationsbeantwortung betreffend Anbindung und Weiterführung einer allfälligen S-Bahn FL-A-CH zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Regierung beantwortet damit die von den Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele, Daniel Oehry und Daniel Seger am 15. März 2019 eingereichte Interpellation "Anbindung und Weiterführung einer allfälligen S-Bahn FL-A-CH". Der Landtag hatte die Interpellation im Mai 2019 an die Regierung überwiesen.

Mit der Interpellation wurde die Regierung aufgefordert, eine mögliche Fortführung der S-Bahn in das Liechtensteiner Oberland sowie die Anbindung der Industriegebiete Ruggell und Gamprin-Bendern mittels Bahn sowie anderen innovativen, strassenunabhängigen ÖV-Verkehrsmitteln zu evaluieren.

Die Interpellationsbeantwortung beinhaltet Ausführungen zur Geschichte und zum Inhalt des Projekts S-Bahn Liechtenstein sowie zur Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Österreich und den ÖBB. Weiter gibt die Interpellationsbeantwortung eine ausführliche Übersicht über die bisherigen Verkehrsplanungen in Liechtenstein. Damit sollen die von den Interpellanten gestellten Fragen und die entsprechenden Antworten in den richtigen Kontext gestellt werden.

In einem dritten Teil werden die Fragen der Interpellanten beantwortet. Zusammengefasst führt die Regierung darin aus, dass es in einem kurz- und mittelfristigen Horizont nicht möglich sein wird, gänzlich neue Verkehrssysteme passend für Liechtenstein zu entwickeln und in unserem dispersen Raum zu realisieren. Aus diesem Grund soll auf den bestandsnahen Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (S-Bahn Liechtenstein) und auf ein darauf abgestimmtes Bussystem gesetzt werden, welches die Arbeitsplatzzentren direkt mit den Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs verbindet. Zur Entflechtung des Bussystems und des motorisierten Individualverkehrs sollen, wo immer möglich, Busspuren realisiert werden. Die Busspuren stellen im Sinne der Raumsicherung zudem eine Vorleistung für Trassen für ein allfälliges künftiges alternatives Verkehrsmittel dar. Die Sicherung der Korridore ist in einem langfristigen Horizont von grösster Bedeutung für einen möglichen Ausbau eines künftigen neuen öffentlichen Verkehrsmittels. Damit können mit Blick auf mögliche technische Entwicklungen und eine weitere Verdichtung des Siedlungsraums alternative, neue Verkehrssysteme weiter untersucht und vertieft betrachtet werden.

Die Regierung weist darauf hin, dass die Interpellationsbeantwortung gleichzeitig mit dem Bericht und Antrag zum Mobilitätskonzept 2030 verabschiedet wurde, da beide Vorlagen in einem direkten inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Romano Kunz, Leiter Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 68 40

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