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ikr: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) ermächtigt die Regierung zum Erlass von Zwangsmassnahmen auf Grundlage von international abgestützten Sanktionen. Während das ISG bzw. die basierend auf dem ISG erlassenen Zwangsmassnahmen insbesondere die Stabsstelle FIU als zuständige Behörde für den Vollzug von Zwangsmassnahmen bezeichnen, enthält das Gesetz aktuell keine Bestimmungen darüber, wer die Sorgfaltspflichtigen (präventiv) im Hinblick auf die Einhaltung des ISG bzw. der basierend auf dem ISG erlassenen Zwangsmassnahmen beaufsichtigen soll. Um diese Lücke zu schliessen und die Effizienz der Einhaltung der Bestimmungen des ISG zu erhöhen, sollen mit der gegenständlichen Vorlage klare Zuständigkeitsregelungen definiert werden. Demnach bleiben die FIU bzw. die weiteren mit Verordnung bestimmten Behörden weiterhin die zuständigen Vollzugsbehörden. Als Aufsichtsbehörden sollen hingegen jene Behörden festgelegt werden, welche aktuell gemäss dem Sorgfaltspflichtgesetz als Aufsichtsbehörden benannt sind. Nach geltendem Recht handelt es sich dabei um die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) sowie die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer (RAK). Dadurch sollen Synergien genutzt und die Effizienz der Aufsicht gestärkt werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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