Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung beschliesst Änderung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) per 1. März 2019

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Februar 2019 Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung beschlossen. Bei der bereits zuvor verabschiedeten Liste von Eingriffen, für die seit dem 1. Januar 2019 das Prinzip "ambulant vor stationär" gilt, wurden kleinere, vor allem redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Bei verschiedenen, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungen erfolgen Anpassungen an die Schweiz.

Ambulant vor stationär

Seit dem 1. Januar 2019 werden sechs Gruppen von Eingriffen von der OKP nur noch bei ambulanter Durchführung vergütet. Nur in definierten Ausnahmefällen kann eine stationäre Behandlung weiterhin vergütet werden. Die zugrundeliegenden Verordnungsbestimmungen wurden aus der Schweiz übernommen. Weil es dort zwischenzeitlich einige kleinere Anpassungen gab, werden diese für Liechtenstein nachvollzogen. Es werden Verweise aktualisiert und bei den Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung kommt es zu einzelnen Präzisierungen.

Anpassung des Leistungskataloges

Auf Empfehlung der Leistungskommission erfolgt regelmässig eine Angleichung des OKP-Leistungskataloges an jenen der Schweiz. Mit der aktuellen Anpassung werden Änderungen bei den ärztlichen Leistungen nachvollzogen, darunter die Neuaufnahme eines Tests auf schwere angeborene Immundefekte im Rahmen des Neugeborenen-Screenings und die befristete Aufnahme der autologen Fetttransplantation zur Brustrekonstruktion nach einer medizinisch indizierten Brustentfernung. Bei einigen bereits bestehenden Leistungen erfolgen Anpassungen der Leistungspflicht bzw. die Verlängerung einer allenfalls bestehenden Befristung.

Keine Erweiterung der Indikationenliste zur Kostenbefreiung bei chronischer Erkrankung

Die Leistungskommission hat sich mit drei Anträgen zur Abänderung der Diagnosen und Voraussetzungen einer Befreiung von der Kostenbeteiligung bei chronischer Erkrankung befasst (Morbus Behcet Adamantiades, Morbus Addison, sowie Tumorerkrankungen ohne Behandlung mittels Chemo- oder Strahlentherapie) und diese ablehnend beurteilt. Die Regierung ist den Empfehlungen der Leistungskommission gefolgt. Die Indikationenliste im Anhang 5 KVV wird demzufolge nicht angepasst.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 22.02.2019 – 08:38

    ikr: Unternehmertag 2019 widmet sich dem Leadership im digitalen Zeitalter

    Vaduz (ots/ikr) - Die vierzehnte Ausgabe des Unternehmertags findet am 2. Juli 2019 in Vaduz statt. Hochkarätige Referierende wie Unternehmer Marcel Dobler, Leadership-Professorin Heike Bruch, Genetikforscher Markus Hengstschläger und regionale Entscheidungsträger widmen sich dem Thema "Leadership & Passion im digitalen Zeitalter". Die vierzehnte Ausgabe des ...

  • 21.02.2019 – 14:15

    ikr: Bestellung des Rechenschaftsberichtes 2018

    Vaduz (ots/ikr) - Landtag, Regierung und Gerichte informieren jährlich in einem ausführlichen Bericht über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. Der Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag enthält die Landesrechnung des vergangenen Jahres sowie die Berichte und Statistiken zu den einzelnen Aufgabengebieten des Staates. Der Bericht von Landtag, Regierung und Gerichten steht allen Interessierten zur Verfügung ...