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ikr: Neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch betreffend Terrorismusbekämpfung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Januar 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches in Bezug auf Reisen für terroristische Zwecke verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, das Reisen in einen anderen Staat mit dem Vorsatz, eine terroristische Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen, unter Strafe zu stellen.

Im österreichischen Strafgesetzbuch wurden 2018 einzelne Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung ausgebaut und ein neuer Tatbestand des Reisens für terroristische Zwecke eingeführt. Diesen Änderungen soll auch in Liechtenstein gefolgt werden. Zugleich werden dadurch die Voraussetzungen für eine mögliche Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus geschaffen sowie weitere internationale Standards umgesetzt.

"Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterstreicht Liechtenstein die Bedeutung einer effektiven und effizienten Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung", betont Justizministerin Aurelia Frick.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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