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ikr: Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung betreffend Wohneigentum für den Mittelstand

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2016 die Postulatsbeantwortung betreffend Wohneigentum für den Mittelstand zuhanden des Landtags verabschiedet.

Der Landtag hatte das Postulat im Juni an die Regierung überwiesen und diese eingeladen zu prüfen, ob es sinnvoll ist, einen Pensionskassen-Vorbezug zur Bildung von Wohneigentum analog der Schweiz zuzulassen. Auch die Vorteile sowie die Nachteile der Verwendung der Mittel aus der beruflichen Vorsorge für die Bildung von Wohneigentum sollen in der Postulatsbeantwortung aufgezeigt werden.

Die Postulatsbeantwortung der Regierung zeigt die Vor- und Nachteile einer Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge aus Sicht der Versicherten und der Vorsorgeeinrichtungen auf. Des Weiteren behandelt die Postulatsbeantwortung die möglichen Auswirkungen eines Vorbezuges auf den Staat, die Steuereinnahmen und die Ergänzungsleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Wirtschaft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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