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ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zum Verfahrenshilferecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. August 2016 die Stellungnahme zum 2. Teil der Reform des Verfahrenshilferechts verabschiedet. Die Stellungnahme wird vom Landtag im September in 2. und abschliessender Lesung behandelt werden. Die Reform soll sodann mit 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach dem ersten Teil der Reform, mit welchem die Verfahrenshilfe für juristische Personen und ein reduzierter Tarif in Verfahrenshilfesachen eingeführt wurden, werden mit dem nunmehrigen Teil 2 der Revision weitere Verfahrensbestimmungen angepasst. Diese Anpassungen sollen dazu führen, dass die Kosten weiter eingedämmt bzw. keine weitere Kostensteigerung im Verfahrenshilfebereich eintritt.

Im Rahmen der ersten Lesung, welche am 10. Juni 2016 stattgefunden hat, wurde die Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst und ist diese somit auf breite Zustimmung gestossen.

Gleichzeitig wurden in der Eintretensdebatte diverse inhaltliche Fragen und Diskussionspunkte aufgeworfen, welche im Rahmen der Stellungnahme detailliert dargelegt und abgehandelt werden.

Die erwähnten Fragen und Diskussionspunkte betreffen u.a. die verlängerte Verjährungsfrist, die notwendigen vorzulegenden Unterlagen bzw. Dokumente bei Einreichung des Verfahrenshilfeantrags und des Vermögensbekenntnisses sowie die Übergangsbestimmungen.

"Mit diesem zweiten und letzten Reformschritt soll ein modernes, zielgerichtetes und kostenbewusstes Verfahrenshilferecht geschaffen werden. Ich freue mich, dass diese wichtige Gesetzesreform nunmehr abgeschlossen werden und bald in Kraft treten kann." erklärte Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung der Stellungnahme.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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